Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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DAK KVdS 14 (Fach-) Semester

(2 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    ich bin als Student bei der DAK Versichert und habe vor etwa einem halben Jahr ein Schreiben bekommen, dass die Versicherungspflicht inder KVdS für mich endet, da ich bereits 14 Semester Versichert bin.

    Ich habe allerdings einen Studiengangwechsel und einen Wechsel vom Diplomstudiengang in den Bacherlorstudiengang hinter mir. Ich bin dadurch ins 4. FACH(!)Semester eingestuft worden. Ich habe der Krankenversicherung dies mitgeteilt. Wichtig ist laut Aussage der Sachbearbeiterin aber die Hochschulsemesterzahl und nicht die Fachsemesterzahl. Ich habe aber auch schon einige gegenteilige Aussagen gelesen, was ist nun richtig?

    Vielen Dank!

    Posted 3 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Nein!

    Der Gesetzgeber gibt gemaäß $ 5 Ans. 1 Nr. 9 SGB V vor, dass die KVdS grundsätzlich krankenkenversicherungspflichtig bis das 14. Fachsemester oder 30. Lebensjahr vollendet ist. Da du erst im 4. Fachsemester bist und sicherlich das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, gilt weiterhin Versicherungspflicht in der KVdS. Ausnahme der KVdS über Vollendung des 30. Lebnsjahres hinaus ist, wenn mindetsems 3 Monate Arbeitsunfähigkeit bestend, Zivile- oder Wehrdienst geleistet wurde und/oder Kleinkinder bzw. behinderte Kinder betreut werden mussten, die eine regelmäßige Möglichkeit der Teilnahme an den Vorlesungszeiten verhinderten.

    Widerspruch kannst du nicht mehr einlegen, da du nach deiner Aussage bereits vor einem halben Jahr das Schreiben erhalten hast. Jedoch sollstes du die DAK auf eine Berichtigung des Verwalrungsaktes hinweisen (vgl. §§ 39 ff. SGB X). Fordere die Rücksetzung in den vorhergehenden Stand gemäß § 27 SGB X ein.

    Posted 3 years ago #

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