Hi, ich lese grade in der Mitteilung der DAK, das die auch viertel- halb- und ganzjährige Zahlungsweise anbietet.
Bei halb- und ganzjähriger Zahlweise reduzieren sich die Beiträge um einen € je halbjährlicher Zahlung bzw. bei einmaliger Zahlung um drei €.
Alternativ kann man sich das auch durch eine einmalige AuslandsreiseKV "versüßen" lassen.
Ist das rechtlich OK? Gibts dazu gesetzl. REgelungen?
