Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hi, ich lese grade in der Mitteilung der DAK, das die auch viertel- halb- und ganzjährige Zahlungsweise anbietet.

    Bei halb- und ganzjähriger Zahlweise reduzieren sich die Beiträge um einen € je halbjährlicher Zahlung bzw. bei einmaliger Zahlung um drei €.
    Alternativ kann man sich das auch durch eine einmalige AuslandsreiseKV "versüßen" lassen.

    Ist das rechtlich OK? Gibts dazu gesetzl. REgelungen?

    Posted 1 year ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Klingt nach normalen Zahlungsmodalitäten. Dadurch sollen die Verwaltungskosten reduziert werden, die immerhin pro Zusatzbeitrag ca. 2-3€ sein sollen.

    Und ob das solidarische Prinzip, welches der Zusatzbeitrag sowieso zerstört (da alle gleich viel bezahlen, unabhängig vom Einkommen z.B. Studenten, Renter etc.) noch weiter den Bach runtergeht (die die Geld haben, sparen mehr - z.B. Student nicht), ist sowieso nur noch eine Form Sachen.

    Posted 1 year ago #

RSS feed für dieses Thema

Reply

You must log in to post.