Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
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    Die "Anlaufstellen" waren seit Beginn involviert.
    So kam es zur Klage, über Anwälte, an die von der Verbraucherzentrale vermittelt war. Pfusch, vom Folgeanwalt bestätigt, weshalb bereits der Anwalt gewechselt werden mußte. Uns wurde dann später von "Anlaufstellen" bestätigt das diese Repressalien normal seien, wir könnten noch froh sein das nichts schlimmes passiert ist. Wozu sind die dann da?

    Man kann platzen, mit was für Methoden die arbeiten.

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
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    Unterlassene Hilfeleistung vor - allem bei der Ärzteschaft - ist wohl erst recht kein Kavaliersdelikt. Die Zulassung der behandeldende Ärzte ist zweifelloshaft. Die Ärztekammer sollte über die Info des Rechtsanwaltes informiert werden. Auch das Klageverfahren sollte weiter durchgeführt werden. Wenn es erfoderlich ist, muss auch der eigene Rechtsanwalt wegen unterlassen Hilfeleistung angezeigt werden. Leider kann jedoch der gesamte Rechtsstreit über Jahrzehnte gehen, da die Beweislage bei unterlassener Hilfeleistung im Gesundheitsystem äußerst schwierig ist. Gleiches gilt für Behandlungsfehler, da hier auch zwischen Vorsatz und Nachlässigkeit zu unterscheiden ist. Bis zum abschließenden Gerichtsverfahren kann ein Arzt ein vorübergehendes Berufsverbot bewirkt werden. Das ist jedoch nur bei der Annahme des Vorsatzes möglich.

    Wenn man also mit dem Anwalt nicht klar kommt, kann man sich bei der Anwaltskammer beschweren. Für eine Beschwerde über den Arzt ist die Ärztekammer und ggf. das Bundesversicherungsamt (BVA) zuständig, sofern die Leistung von einer gesetzlichen Krankenkasse zu übernehmen ist. Oft hilft auch die Krankenkasse in solchen Rechtsfragen besser als ein Anwalt.

    Welche "Anlaufstellen" wurden bisher beansprucht?

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
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    Etwas sehr wirr und defus, sorry.

    Hier bringt jemand wirklich alles durcheinander. Kaum mal ein klarer Satz. Rechtsanwalt wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen?! Zweifelloshaft - was soll`n das sein.

    Aua!!

    Er hat doch auch bereits geschrieben das das Gerichtsverfahren beendet ist. Das Krankenhaus mußte zahlen. Als Folge der Terror von allen.

    Posted 2 years ago #
  4. anonymous
    Inactive

    Man liest und hört ja wirklich genug. Sogar in Gesundheitssendungen. Da werden schadhafte Prothesen oder Herzschrittmacher eingesetzt. Patienten werden operiert, entlassen, obwohl sie nicht mal alleine auf Klo können.

    Meiner Nachbarin wurde ein Bein amputiert, dann gleich ab nach Hause. Hier lag sie dann in ihrem Urin und Sch..!!

    Toll, wenigstens ein Pflegedienst kam, um das dann weg zu machen. 2 x am Tag. Danach dann wieder das gleiche. Hilferufe, weil sie nichts machen konnte. Man ist auch als Nachbar hilflos. Hatte einen Schlüssel, zeitweilig. Und, was machste dann. Sie liegt in den ganzen Fäkalien im Bett, du kannst sie aber nicht hochheben allein, wohin schleppen.

    Nach einigen Wochen hat sie dann zunehmend aufgegeben, wollte so nicht mehr leben.

    Posted 2 years ago #

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