Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Man hört nun seit Tagen von dem neuen Beitragssatz in der Krankenversicherung von 15,5%. Nirgends konnte ich jedoch bisher den ermäßigten Beitragssatz für Selbstständige finden, bei denen ja ab 2009 keine Krankengeldversicherung mehr eingeschlossen ist. Also, weiß schon jemand den ermäßigten Beitragssatz?

    Posted 3 years ago #
  2. pumudu
    Inactive

    Laut den mir seit heute Morgen vorliegenden Information soll das ganz wie folgt aussehen:
    Der allgenmeine Beitragssatz soll 14,6 % betragen plus den Zusatzbeitrag von 0,9 % = 15,5 %
    Der ermäßigte Beitragssatz soll 14% betragen plus den Zusatzbeitrag von 0,9% = 14,9 %

    Dieser ermäßigte Beitragsatz wird dann auch für selbst. Tätige gelten.
    so sie derzeit die Vorgabe des Bundes aus:
    Im Zuge der Neuregelungen des GKV-WSG wird der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige ab Januar 2009 ausdrücklich verneint. Die Nachfolgeregelung für Selbständige sieht in der Fassung ab 2009 vor, dass die Krankenkassen einen entsprechenden Krankengeld-Wahltarif anbieten müssen. Entscheidet sich der Versicherte für den neuen Krankengeld-Tarif und zahlt dafür zusätzliche Prämien, bindet er sich automatisch für drei Jahre an seine Krankenkasse. Bis mindestens 31.12.2011 verzichtet er dadurch also auf sein ordentliches und - im Falle der ab 2009 möglichen Festsetzung oder Erhöhung von Zusatzbeiträgen - auf sein außerordentliches Kündigungsrecht. Wählen Selbstständige den Tarif dagegen nicht, verlieren sie ab 01.01.2009 automatisch ihren bestehenden Krankengeldanspruch - zahlen dafür jedoch auch nur den "ermäßigten Beitragssatz".

    Posted 3 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    14,9 %? Das sind gerade mal 0,6 Prozentpunkte weniger als der allgemeine Beitragssatz. Die ganze Zeit zahlte ich 2% weniger. Also zusätzlich nochmals ein Aufschlag von 1,4%.
    Jetzt wäre es noch gut den neuen Mindestbemessungsbeitrag zu erfahren. 2008 steht der ja schon auf 1245,50 EUR, obwohl ich nur ca. 700 EUR im Monat verdiene. Aber ganz sicher wird dieser Mindestbeitrag ja auch noch zum 1. Januar erhöht. Ich frage mich wie man das als Kleinverdiener noch zahlen soll. Man wird in diesem besch... Staat doch regelrecht dazu gezwungen in Harz 4 zu fallen. Leute die arbeiten werden nur noch abgezockt!

    Posted 3 years ago #
  4. steffen
    Key Master

    Bis mindestens 31.12.2011 verzichtet er dadurch also auf sein ordentliches und - im Falle der ab 2009 möglichen Festsetzung oder Erhöhung von Zusatzbeiträgen - auf sein außerordentliches Kündigungsrecht. Wählen Selbstständige den Tarif dagegen nicht, verlieren sie ab 01.01.2009 automatisch ihren bestehenden Krankengeldanspruch - zahlen dafür jedoch auch nur den "ermäßigten Beitragssatz".

    Klingt mir stark nach einem Vertrag wie: "Ja genau bitte hier mit Blut unterschreiben" Ich persönlich würde solch einer Klausel nicht zustimmen.

    Ich frage mich wie man das als Kleinverdiener noch zahlen soll.

    Das ist schon hart wenn man das unter den Gesichtspunkten sieht. Was sagt deine Krankenkasse? Gabe es schon Infos? Hast du mal angerufen?

    Posted 3 years ago #

RSS feed für dieses Thema

Reply »

You must log in to post.