Freitag, 10. September 2010

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Guten Morgen allerseits,

    vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Es geht um ein Kind, das seit Jahren bei seinen Großeltern lebt. Für das Kind wird vom Sozialamt ein "Großelternpflegegeld" gezahlt. Bisher war das Kinde beim Vater mitversichert. Dieser wurde jetzt zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Mutter befindet sich im Bezirkskrankenhaus.

    Die gesetzliche Krankenversicherung des Großvaters teilt auf eine Antrag auf Familienhilfe lapidar mit:

    "Nach unseren Feststellungen wird der überwiegende Unterhalt nicht vom Großvater erbracht. Somit ist hier die Familienversicherung nicht möglich"

    Weiterhin wird eine freiwillige Weiterversicherung angeboten.

    Meine Frage geht dahin, ob unter "Lebensunterhalt" nur die Beschaffung von Lebensmittel etc, gehört, oder ob auch Naturalien und Erziehungsleistunge etc. zu berücksichtigen sind.

    Gibt es zu der Problematik Kommentare, Gerichtsurteile oder ähnliches?

    Besten Dank für Rückäußerungen.

    Posted 1 year ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Ergänzung:

    Die beiden Großelternteile beziehen Arbeitslosengeld 2. Die Krankenversicherung des Großvaters argumentiert damit, es sei denen aufgrund ihres geringen Einkommens gar nicht möglich, ihr Enkelkind überwiegend zu unterhalten.

    Posted 1 year ago #

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