Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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Familienversicherung für Enkel

(2 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    Unser Enkel(ich habe das alleinige Sorgerecht) lebt in unserem Haushalt und war bisher bei uns mit Familienversichert.Jetzt wurde von der AOK die Mitgliedschaft gekündigt, da sie den Unterhalt des Vaters, von 320 € als Einkommen anrechnen. Wir sollen den Enkel freiwillig versichern. Darf das sein? Die Kündigung haben wir schriftlich am 1.9.2009,rückwirkend zum 28.7.2009, erhalten. Bitte helfen Sie mir weiter. Vielen Dank A. Heindl

    Posted 2 years ago #
  2. Sascha
    Inactive

    Moin!
    Rückwirken finde ich schon mal sehr zweifelhaft, da die Kasse in der Verpflichtung sit, dies zu prüfen. Wenn das Mitglied keine falschen Auskünfte gegeben hat, liegt die Schuld bei der Kasse.
    Zur Familienversicherung:
    Wenn Ihr Enkel durch den Unterhalt des Vaters mehr als 50% seines Unterhalts selber aufbringen kann, dann ist kein Anspruch gegeben.
    Rechenbsp.:
    Einkommen Mann: 1000.-
    " Frau: -.-
    Unterhalt Enkelin: 320.-
    zusammen: 1320.-
    geteilt durch 3 Personen: 440.-
    geteilt durch 2 (50%): 220.- --> weniger als 320.- Unterhalt, daher keine FamVersicherung.
    Aber: Die Familienversicherung beim Vater / Mutter ist möglich, auch wenn das Kind woanders wohnt!
    Gruß

    Posted 2 years ago #

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