Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
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    Guten Tag, meine Eltern, beide über 80, leben mit mir und meiner Familie zusammen in einem Haus. Nun sind beide krank. Mein Vater kam gestern aus dem Krankenhaus und wartet nun auf seine Kur und meine Mutter kuriert noch ihren Armbruch aus. Zudem habe ich zwei Kinder unter 10 Jahren. Die Krankenkasse meiner Eltern muss doch eine Haushaltshilfe übernehmen, oder? Wie viele Stunden werden denn da finanziert?
    Ich alleine schaff das nämlich nicht mehr. Viele Grüße und Danke für die Hilfe, Ruth

    Posted 1 year ago #
  2. anonymous
    Inactive

    (1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
    (2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
    (3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

    Posted 1 year ago #
  3. anonymous
    Inactive

    ok - hmm. d.h.?

    Ich hab davon nicht soviel Ahnung :(

    Posted 1 year ago #
  4. anonymous
    Inactive

    Grob gesagt: Lt. Sozialgesetzbuch besteht ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn die haushaltsführende Person stationär behandelt wird und ein (sein) Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Darüber hinaus kann die Krankenkasse in ihrer Satzung bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Haushaltshilfe während der ambulanten Behandlung gewährt werden kann. Die meisten Kassen machen die Gewährung davon abhängig, dass Kinder unter 12 Jahre, teilweise unter 14 Jahre betreut werden müssen. Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe ohne Vorhandensein von Kindern ist wenn überhaupt stark eingeschränkt. Am besten die Kasse anrufen und nach etwaigen Satzungsregelungen fragen.
    Gruß Jane.

    Posted 1 year ago #

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