Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    entscheidend wer bisher den Haushalt geführt hat: wenn diese Person nicht wegen Krankheit ausfällt, gibt es keinen Anspruch auf Haushaltshilfe.
    Wenn die Einschränkungen der Eltern länger als 6 Monate vorliegen (werden), gibt es evtl. Leistungen der Pflegeversicherung.
    Gruß
    RHW

    Posted 1 year ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    entscheidend wer bisher den Haushalt geführt hat: wenn diese Person nicht wegen Krankheit ausfällt, gibt es keinen Anspruch auf Haushaltshilfe.
    Wenn die Einschränkungen der Eltern länger als 6 Monate vorliegen (werden), gibt es evtl. Leistungen der Pflegeversicherung.
    Gruß
    RHW

    Posted 1 year ago #

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