Hallo,
vor Eintritt in die Elternzeit war ich gesetzlich pflichtversichert. Wegen einer beruflichen Versetzung meines Mannes und dem damit verbundenen weiten Umzug kündigte ich während der Elternzeit (nach ca. 2 Jahren) meine Arbeitsstelle. Die GKV hat mich zuvor telefonisch beraten, dass eine Kündigung keinen Einfluss auf Mitgliedschaft und Beitragsbefreiung wegen Elternzeit habe.
Nachdem nun meine Elternzeit endete und ich über meinen Mann beihilfeberechtigt bin, wollte ich mich bei meinem Mann privat familienversichern. Als ich eine Bescheinigung über die Versicherungsdauer in der GKV von meiner gesetzlichen Kasse forderte und meine Entscheidung zum Wechsel in die Beihilfe/PKV mitteilte, stellte man mir nur eine Bescheinigung bis zum Kündigungsdatum meiner alten Arbeitsstelle aus. Zur Begründung teilte die GKV mit, man habe vergessen, mir das Ende meiner Mitgliedschaft mitzuteilen und die Karte einzuziehen. Durch die fehlende Versicherungszeit von etwas mehr als einem Jahr entstehen nun bei der Weiterversicherung erheblich Probleme.
Die Fragen, die ich mir und dem Forum nun stelle: Ist es korrekt, dass meine gesetzliche Versicherung damals endete oder wird diese wegen Elternzeit immer bis zum Ablauf der Elternzeit fortgeführt?
Welche Konsequenzen hat eine falsche Beratung durch die GKV und die versäumte Mitteilung über das Ende der Pflichtversicherung, inklusiv der dadurch erlittenen Nachteile?
Was ist mit den nach der Kündigung erbrachten Leistungen der GKV, die trotz angeblich erloschener Mitgliedschaft erbracht wurden? Können diese gar zurückgefordert werden?
Ich bin ratlos - eine Nachversicherung sei nur für 6 Monate möglich, sagt die private Versicherung... Danke für die Einschätzungen!
Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen
Fortbestand der GKV-Mitgliedschaft bei Kündigung in der Elternzeit
(1 post)-
Posted 8 months ago #
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