Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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freiwillig gesetzlich versichert - einkommn des ehepartners zählt dazu?

(2 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    hallo zusammen,

    meine frau beginnt im februar ihr lehramts-referendariat und kann sich aufgrund ihrer schwerbehinderung nicht privat versichern. bei der dak hat sie heute die aussage bekommen, dass bei der freiwilligen gesetzlichen versicherung mein einkommen mit angerechnet wird zur beitragsfindung - ist das korrekt?

    Posted 3 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    es ist korrekt. Ehepartner sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Wird ein Ehepartner in der GKV freiwillig versichert und der in der PKV Versicherte Ehepartner hat ein höheres Einkommen bzw. ist Alleinverdieser, besteht gegenüber den in der GKV Versicherten Ehepartner ein Unterhaltsanspruch. Dein Einkommen musst du also der DAK nachweisen, da du nicht in die Solidargemeinschaft der GKV einzahlst. Seit dem 01.01.2009 ist auf jeden Fall zur Prüfung der anrechenbaren Einnahmen zur Beitragsbemessung auch des nicht in der GKV Versicherten Ehepartners nachzuweisen.

    Posted 3 years ago #

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