Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo...habe eine Frage.
    Ich würde gerne mit meinem freund zusammen ziehen, bin derzeit noch Arbeitslosengeld 2 Empfängerin. Dieses würde wegfallen bei einem zusammenzug, mein Freund ist Beamter bei der Deutschen Bahn und demnach Privat versichert. Wie muss ich mich dann versichern lassen? Mein Einkommen besteht dann nur aus Kindergeld für meine Tochter (die nicht von ihm ist) und Unterhaltsvorschuss (164+117 €). Muss ich mich dann freiwillig versichern lassen bei meiner BKK? Der Beitrag ist ja ziemloich hoch wie ich gelesen hab!!!!!
    Danke für schnelle Antworten.

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Guten Abend, das kommt den auf das Einkommen an, das Ihr in euerer Bedarfsgemeinschaft, siehe § 20 SGB II. Sofern das Einkommen für die ARGe zu hoch ist, bekommst du kein ALG II, aber du kannst beantragen das die Beiträge zur KV / PV übernommen werden.

    Posted 2 years ago #
  3. Sascha
    Inactive

    Werden Sie aber vermutlich nicht machen.
    Beitrag für eine frw. Vers. z.Zt. ca. 134.-€ / Monat.
    Eine Heirat käme dann billiger ;-)

    Posted 2 years ago #
  4. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    eine Heirat billiger? Der Ehegatte wäre in der PKV und was passiert mit der Frau und dem Kind?

    Wird kein Alg II gezahlt, so ist, wenn die Antragsfrist gewahrt ist noch eine freiwillige Mitglidschaft möglich, sofern eine pflichtmitglidschaft oder Familienversicherung in der GKV endete. Ist die Antragsfrist zur freiwilligen Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt, kommt eine Versicherungspflicht für Nichtversicherte zum Tragen. Die Beiträge sind auf jeden Fall selbst zu zahlen.

    Bei Eehepartnern, die nicht in der GKV versichert sind, kann man sich in der PKV nach enstprechenden Voraussetzungen "familenversichern". Das hat zur Folge, dass für jedes Familienmitglied (auch Kinder) Beiträge extra dazugezahlt werden müssen. Ehepartner, die nicht in der GKV versichert sind müssen auch bei einer freiwilligen Mitgliedschaft ihre Einkünfte zur Beitragsbemessung zu Grunde legen. Diese Einkünfte werden in der GKV zur Beitragsberechnung mit herangezogen. Daher bin ich mir nicht sicher, ob Saschas Vorschlag so gut wäare.

    Seit ihr nicht verheiratet, zahlst du Beiträge an die GKV für dich ganz alleine. Dein Kind kann dann über dich oder den Kindesvater (vorausgesetzt, dass er in der GKV selbst Mitgkied ist) kostenlos familienversichert werden.

    Eine Möglichkeit auf Grund des Eunkommens (Bedarfsgemeinschaft) des Lebenspartner zur beitragsübernahme der ARGE sehe ich nicht. Das ist nur in einer Wohngemeinschaft mit getrennter Haushaltsführung möglich. Dann würde die ARGE auch Alg II zahlen.

    Es ist also abzuwiegen, entweder für dich und dein Kind in die PKV oder nur für dich und das kostenlos bei dir versicherte Kind in die GKV einzahlen, oder nur für dich in die PKV einzahlen und das Kind über den Kindesvater in der GKV kostenlos familienversichern.

    Erkundige dich daher bitte bei deiner und deine Lebensgefährten Krankenkasse - vor allem, was muss für dich und dein Kind an die PKV gezahlt werden. Die freiwillige Mitgliedschaft bzw. die Pflichtmitgliedschaft für Nichtversicherte in der GKV kostet zur KV 120,12 EUR und zur PV 16,38 EUR, alos insgesamt 136,50 EUR für dich und dein Kind. Ohne dein kind zahlst du in der GKV auch 136,50 EUR monatlich.

    Entscheidest du dich für die PKV ist noch anzumerken, dass es nicht leicht wird wieder in die GKV zu kommen. Trennst du dich von deinem Lebensgefährten ohne räumliche Trennung, wird die GKV auch bei Alg II-Bezug die Mitgliedschaft ablehnen.

    Überlege gut und informiere dich weiter.

    Ich wünsche dir alle Gute.

    Posted 2 years ago #

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