Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    habe ein ziemlich schwieriges Problem mit meiner Krankenkasse und hoffe es kann mir jemand helfen. Wird etwas länger!
    Ich wurde mit 25 in der Schwangerschaft gekündigt(Probezeit), bekam ein paar Monate Arbeitslosengeld 1. ALG 2 wurde abgelehnt weil der Vater meines Kinder zu viel verdient.
    Musste mich also freiwillig Versichern (ohne Hochzeit keine Familienversicherung).
    Da ich kein Einkommen habe musste er den Beitag bezahlen.
    4 Jahre später haben wir uns getrennt. Kurz nach unserem Auszug im April 09 kam ein Brief vom Gerichtsvollzieher, da die Beiträge seit Okt. 08 nicht mehr bezahlt worden waren.
    Die AOK hat anscheinend versucht mich schriftlich zu erreichen (kein Brief per Einschreiben oder Anruf), leider habe ich keinen dieser Briefe bekommen, ich nehme an, das mein Ex von diesem Beitragsrückstand wusste und die Briefe versteckt hat.
    Leider kann ich nichts beweisen.
    Da bei mir auch die jährlichen Briefe zur Beitragsbemessung nicht ankamen, ich sie also auch nicht beantworten konnte, wurde mein Beitrag von ca. 130 Euro auf über 600 Euro monatlich erhöht. Auf mein Fragen bekam ich die Antwort das das gesetzlich einfach so geregelt wäre und ich den fehlenden Beitrag plus Erhöhung schnellstmöglich bezahlen muss. Die Frage ist nur von was denn bitte?
    Er ist natürlich aus dem Schneider da es ja meine KV ist.
    Schreibt mir bitte, denn manchmal ist guter Rat wirklich teuer!
    LG

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Fürchterlich, was dir passiert. Rechtlich stehen wie Möglichkeiten leider nicht positiv zu dir. Bei der freiwilligen Mitgliedschaft ist immer der der Versicherte Beitragsschuldner, selbst dann wenn jemand anderes die Beiträge zahlen will.

    Da dein lebensgefährte sich von dir getrennt hat und sicher nicht merh in deinem Haushalt lebt, kannst du Harz IV (Arbeitslosengeld II) beantragen. Außerdem ist es empfehlenswert, die Schreiben (Beitragsbescheide und Mahnungen) erneut von der AOK anzufordern. Sollten die Bescheide voläufig erstellt worden sein, dann bitte noch einmal deine Situation der AOK erklären und mitteilen, von welchem Geld du aktuell lebst. Die erklärung sollte sowohl vorab mündlich, wie auch im Anschluss schriftlich erfolgen. Im Einzelfall entscheidet eine gute KK für dich und bietet dir eine Ratenzahlung an.

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Hallo!
    Die KK muss, wenn du keine Belege einreichst, dein Einkommen gewissenhaft schätzen. Das haben die hierm mMn auf keinen Fall getan. Wer vorher den Mindestbeitrag (~130.- Euro) gezahlt hat, kann nicht auf einmal so viel zahlen müssen. Das ist völliger Schwachsinn.
    Das würde ich unbedingt ansprechen bei der KK, die haben (wenn sie wollen) die Möglichkeit daran etwas zu "drehen".
    Ein Richter würde bez. der Briefe wahrscheinlich argumentieren das dies irrelevant sei, da du selbst für die Zahlung deiner Beiträge verantwortlich bist.
    Ansonsten: Alg2, dann hast du die KV wieder gratis!
    Gruß,
    Sascha

    Posted 2 years ago #
  4. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    und vielen Dank für eure Antworten!
    bei meiner KK kommt man an die Verantwortlichen leider gar nicht ran. Aber ich werde es weiterversuchen. In der Verbraucherzentrale wurde mir zu einem Anwalt geraten. Mal sehen, irgendetwas wird sich schon ergeben. vielleicht muss ich nur noch öfter hin um sie zu nerven. ALG 2 hab ich bewilligt bekommen, also sind wir beide bis November erstmal gut versorgt.
    LG

    Posted 2 years ago #

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