Hallo,
meine Empfehlung ist: einfach mach die Gesetzesbücher (GG, SGB und BGB) aufschlagen und Satzungen der GKV mit AGBs der PKV vergleichen. Damit wäre die Antwort gegeben, warum die GGKV it der PKV nach aktueller Rechtlage nicht fussionieren kann.
Der Unterschied wird bereits mit den Begriffen "öffentliche Recht und "privates Recht" deutlich. Daher ist es eher unwahrscheinlich, da solange der Staat sein Hoheitsrecht gegenüber der GKV fordert und somit eine privatrechtliche Einigung unmöglich macht.
Sofern sich der Staat noch als Sozialstaat nennen möchte, wird er die gesetzliche Sozialversicherung nicht aufgeben. Er würde sich der sozialen Verantwortung entziehen. Trotzdem lässt er es zu, dass die GKV mit der PKV kooperiert. Das zeigt sich vor allen bei den Zusatzleistungen der GKV, die reichlich beworben werden. Hier wären sicher die Kooperationsverträge noch interessant. Jedoch wird nach wie vor auch die Kooperation keine Fussion bringen.
So stellt sich also auch zu diesem Thema die frage: Wird sich der Staat seiner sozialen Verantwortung entziehen, wenn er eine Fussion zwischen der GKV und der PKV zusässt?
Unvorstellbar ist nach heutiger Sicht also, dass der Staat sein hoheitliches Recht zur sozialen Struktur in der Krankenversicherung aufgibt, auch wenn es ihm schwer faäält.
Ziel ist es wohl eher, dass das Sozialversicherungsrecht in der GKV durch Fussionen zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen vereinfacht und vereinheitlicht werden kann. damit werden staatliche Kosten zur Sozialversicherung eingespart und Vorgänge ind den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen vereinheitlicht. Die Kostentranparenz für den Staat werden so deutlich verstärkt - oder anders gesagt: Der Saat tappt nich mehr im dunklen bzw. halbdunklen. Der Gesundheitsreform im Sinne des Gesundheitsfonds wird genüge getan. Wie soll das bei einer Fussion mit der PKV gehen? Vertrag ist Vertag. Durch die Gestzgebung im BGB kann der Staat das Gesundheutssystem nur noch geringfügig steuern. Das ist icht einmal möglich, wenn das SGB dem BGB wieder zurückgeführt wird. Denn aus dem BGB wurden vor vielen Jahren zur Optimierung der GKV Gesetze in die RVO und im Anschluss in das SGB in geänderter Form übernommen. Das wäre wohl kaum passiert, wenn der Staat auf seine Hoheitsrechte verzichten wollte. Der alte Bismark hat sich schon dabei etwas gedacht, als er der arbeitenden Bevölkerung eine soziale Absicherung durch sattliche Unterstützung gewären wollte.
Sicherlich kann der eine oder andere noch weiter Aspekte für die Diplomarbeit erbringen.