Hallo,
ich bin in Deutschland krankenversichert und habe mein Kind im europäischen Ausland zur Welt gebracht. Nun werden die Krankenhauskosten der Geburt nicht von der Krankenkasse übernommen. Ich habe die extrem hohe Rechnung vom Krankenhaus erhalten und soll nun diese selber zahlen. Besteht die Pflicht der Krankenkasse diese Kosten zu übernehmen bzw. zu erstatten? Wenn ja, in welchem Gesetz finde ich etwas dazu?
Vielen Dank für die Hilfe!
