Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. frankreich
    Member

    Hallo,

    ich bin in Deutschland krankenversichert und habe mein Kind im europäischen Ausland zur Welt gebracht. Nun werden die Krankenhauskosten der Geburt nicht von der Krankenkasse übernommen. Ich habe die extrem hohe Rechnung vom Krankenhaus erhalten und soll nun diese selber zahlen. Besteht die Pflicht der Krankenkasse diese Kosten zu übernehmen bzw. zu erstatten? Wenn ja, in welchem Gesetz finde ich etwas dazu?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Posted 1 year ago #
  2. Czauderna
    Member

    Hallo,
    es gibt innerhalb der Eu. Sozialversicherungsabkommen, die es grundsätzlich möglich machen, dass Leistungen auch dann im Rahmen dieser Abkommen, übernommen werden, und zwar zuerst von dem Sozialversicherungssystem, in dem man behandelt wurde und dann im Rahmen der Verrechnung letztendlich von der deutschen Krankenkasse. Dies gilt aber grundsätzlich nur für ungeplante Behandlungen (also bei nur vorrübergehendem Aufenthalt im Ausland), oder wenn durch vorherige entsprechende Meldungen, bedi längerem Aufenthalt im Ausland eine entsprechende "Ummeldung" vorgenommen wurde.
    Insgesamt eine etwas komplizierte Angelegenheit . Welche BEgründung hat den die deutsche Krankenkasse als Ablehnung angeführt. ?
    Gruss
    Czauderna

    Posted 1 year ago #
  3. mareike
    Member

    hallo, bist du privat oder gesetzlich krankenversichert? wie ich auf http://www.private-krankenversicherung.net/ausland/ gelesen habe, "In der Regel wird zumindest ein Auslandsschutz für alle Länder gewährt, die zur Europäischen Union gehören." Private Krankenversicherungen bieten oft nur kurzzeitigen Auslandsschutz. habe auch gehört, dass man vorher einen antrag stellen sollte, wenn man sein kind im ausland bekommen will. weiß aber nicht, ob das so stimmt. sonst lies hier mal die tipps durch http://schwangerschaft.net/blog/?p=4

    Posted 1 year ago #

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