Moin moin,
ich hab da mal ne Frage ( Bitte genau lesen )
Ist es REIN RECHTLICH möglich vor dem 55 LJ als Selbstständiger durch Unternehmensumgliederung sich selbst anzustellen um sich den Zugang in die GKVdR zu sichern?
Moin moin,
ich hab da mal ne Frage ( Bitte genau lesen )
Ist es REIN RECHTLICH möglich vor dem 55 LJ als Selbstständiger durch Unternehmensumgliederung sich selbst anzustellen um sich den Zugang in die GKVdR zu sichern?
Hallo,
wie gliedert sich das Unternehmen um und in welcher Form wird die Beschäftigung nach der Umgliederung ausgeübt? Besteht ein Gesllschaftsvertrag? Besteht ein anderer Vertrag einer besondren leitenden Stellung im Unternehmen? Wer führt/leitet das Unternehmen? Was für eine Unternehmensart (GmbH, KG, AG usw.) ist es?...
Pauschal kann hier auf Grund fehlender Informationen keine Antwort gegeben werden. Bitte die Frage präzisieren.
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