Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo zusammen,

    für Informationen und Antowrten bedanke ich mich im Voraus.....

    Zur kurzen Geschichte:

    Selbständig (mehr schlecht als Recht) seit einigen Jahren, private KV wurde vor Jahren mangels Beitragszahlungen gekündigt. Seit dem ohne KV.....

    Jetzt endlich eine Stelle als Angestellter in Aussicht!
    Meine Frage, kann ich mich in der GKV versichern? Einkommen wird unter der Bemessungsgrenze liegen.
    Ist bzw. mit welchen Nachzahlungen ist zu Rechnen, da ja ein Verstoss gegen die Versicherungspflicht vorliegt?

    Danke und viele Grüße
    Armin

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Wie soll ichs agen, grudsätzlich besteht ja seit dem 01.01.09 Versichrungspflicht für Selbständig. die Frage ist, gabt es Leistungen nach dem SGB II, Hartz IV vor dem 31.12.08 oder nicht, insofern GKV Pflicht. Danach müßte dich die PKV in ihre Obhut nehmen zum Basisstarif. Danach Rückkehr in die GKV, die Beitragsbemessungsgrenze muss für 3 Jahre überschritten wrden, soweit wie ich das sehe ist dies nicht der Fall
    Also GKV Pflicht, grundsätzlich.

    Posted 2 years ago #

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