Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. steffen
    Key Master

    gespiegelt aus dem Blog - ist eigentlich eine Frage und passt eher hier als unter einem Beitrag:

    Bin bis03.09 über Gründungszuschuß selbständig in GKV versichert. Nun soll ich bei einem Einkommen von 300 Euro rund 320 Beitrag bei Ikk zahlen,was ich nicht kann.
    Meine Frau hat Pachteinnahmen von 1000 brutto und zahlt beiIKKrund 167 Euro.
    Sie wollen mich nur mit hohen Beitrag versichern,was nicht geht.
    Wie und wo kann ich als 50 ähriger in der GKV versichert werden, bitte um Ratschlag dringend

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hui, Versicherungsrecht ist ne Weile her, aber ich versuchs mal:

    Phase I oder Phase II Existenzgründerzuschuss??? Die 300 Euro sind doch schon die Sozialversicherungspauschale, die zur weitestgehenden Deckung der SV-Beiträge gedacht ist und nicht als zusätliches Einkommen. Und bekommt man nebenher nicht noch einen gewissen Betrag ALG als nicht rückzahlbaren Betrag, oder gab's da ne Änderung? Die Bemessungsgröße Ihrer Frau (vermutlich freiwillig versichert) ist scheinbar geringer als die für Existenzgründer. Aus der Sache kommen Sie nur raus, wenn der Zuschuss entfällt. Bei einem Minijob bis 400 Euro, oder Einnahmen aus anderen Einkunftsarten bis 360 Euro wäre die kostenlose Familienversicherung möglich (nachfragen). Wenn ich mich richtig erinnere, muss bei Weiterführung der Selbständigkeit dann aber irgendwie der Geringwert nachgewiesen werden.

    Andernfalls wäre eine Versicherung als Selbständiger (ausgenommen Existenzgründer) möglich. Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage liegt hier bei 1225,00 Euro. Als Neuerung der Gesundheitsreform werden meines Wissens nach jetzt aber auch die Einnahme der mir Ihnen zusammen lebenden Personen berücksichtigt.

    Würde mich mal bzgl. selbständiger Tätigkeit in geringem Umfang im Zusammenhang mit kostenfreier Familienversicherung bei der Krankenkasse erkundigen - wie gesagt, wenn der Zuschuss nicht mehr gezahlt wird.

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    An der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige (mit Existenzgründerzuschuss) von 1260,00 EUR ist nichts zu machen. Daher auch der Mindestbeitrag von 187,,74 EUR in der KV und 24,57 EUR bzw. 27,72 EUR (bei Kinderlosen) in der PV.

    Da in der Fragestellung von einem Beitrag von "rund 320,00 EUR" die Rede war, gehe ich mal davon aus, dass das der neue Beitrag ist, der ansteht, wenn der Bezug vom Existenzgründzuschuss endet. Dann würden die Beiträge nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige (ohne Existenzgründerzuschuss) in Höhe von 1890,00 EUR berechnet werden. Bei den o.g. Einkünften wären in der KV 281,61 EUR und in der PV 36,86 EUR bzw. 41,58 EUR (Kinderlose) fällig. Dann kämen wir auf einen monatlichen Gesamtbeitrag für KV/PV von 318,47 EUR bzw. 323,19 EUR (Kinderlose), wo wir dann auch auf die o.g. "rund 320 EUR" kommen würden.

    Hier gäbe es eigentlich die Möglichkeit der Beitragsentlastung für "einkommensschwache" Selbstständige. Bei dieser Entlastung würde ab 03.09. weiterhin die Bemessungsgrenze von 1260,00 EUR gelten, da die durchschnittlichen mtl. beitragspflichtigen Einnahmen 1890,00 EUR unterschreiten.
    Da in der Frage aber von Pachteinnahmen der Ehefrau die Rede ist, sehe ich leider auch hier schwarz, da in diesem Fall die Bedarfsgemeinschaft betrachtet wird. Und die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (in diesem Fall bei der Ehefrau) gelten als Ausschlusskriterium für die Beitragsentlastung.

    Nach Ablauf des Bezugs vom Existenzgründerzuschusses lässt sich die Beitragseinstufung auf die "rund 320 EUR" also nicht vermeiden.

    Familienversicherung würde ich ebenfalls ausschliessen, da o.g. Person ja m. E. hauptberuflich selbstständig ist.

    Gibt es noch mehr Details zu dem Fall?

    Posted 2 years ago #
  4. anonymous
    Inactive

    Hmm, ich noch mal von oben... habe einen Link gefunden, nachdem die BMG für hauptberuflich Selbständige gesenkt wurde und da würde ich auf einen geringeren Beitrag kommen (http://www.mandanteninformation.de/dienste/mdt/51608871GF/inhalt/texte/200705/t20070513.phtml) - nicht mehr aktuell oder hab ich was missverstanden?

    Möglich wäre die Fami vielleicht noch, wenn er nebenberuflich selbständig wäre (also weniger als 18 Stunden/Wo) und nicht über der Einkommensgrenze liegt, da bin ich doch jetzt richtig unterwegs?

    Posted 2 years ago #

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