Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Ich bin der, der den 3. Post gemacht hat.

    Diese geringere Beitragsbemessungsgrenze gilt in diesem Fall nicht, da seine Frau Mieteinnahmen aus Miete/Verpachtung hat.

    "dabei ist jedoch zu beachten, dass bei der Ermittlung des monatlichen Bruttoverdienstes das Einkommen der mit dem Selbständigen zusammenlebenden Personen mit berücksichtigt wird."

    Fami bin ich mir nicht zu 100% sicher, aber ich bin der Meinung, dass es nicht möglich ist, da er hauptberuflich selbstständig ist, da spielt die (im Jahre 2009 geltende Grenze) von 360 Euro keine Rolle.

    Steht und fällt also alles aufgrund der Pachteinnahmen der Ehefrau.

    Gruss C.

    Posted 3 years ago #

RSS feed für dieses Thema

Reply

You must log in to post.