Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

Immer noch kein Krankengeld + Tagegeld

(2 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    ich bin seit dem 29.6.09 arbeitsunfähig. Seit dem 10.8.09 habe ich die 6 Wochen Grenze überschritten. Das Heißt ich bekomme theoretisch Krankengeld v. der Krankenkasse (TK). Ebenso habe ich eine private Krankentagegeldversicherung bei der Barmenia. Bis zum heutigen Tage habe ich von beiden Institutionen KEIN Geld erhalten. Trotz telefonischen und schriftlichen Aufforderungen keine Zahlung. Es wird bei beiden immer auf andere geschoben (Arbeitgeber, ehem. Krankenkassen).Ich habe früh genug beide Institutionen informiert. Ich bin ein normaler Arbeitnehmer, nicht selbstständig und arbeite. Für den Monat August bekam ich 400€ anteilig v. meinem Arbeitgeber, Fixkosten habe ich mit Miete 900€.
    Kann ich Schadenersatzansprüche geltend machen?
    Ich bedanke mich für Hilfe.
    Grüsse
    A.H.

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    sicher ist zu prüfen, ob überhaupt der Anspruch auf Krankengeld besteht. Die Arbeitsunfähigkeit sollte wegen ein und der selben Krankheit seit dem 29.06.09 bestehen. Handelt es sich um verschiedene Gründe (Diagnosen), entsteht die 42tägige Entgeltforzahlung des Arbeitgebers immer wieder von Beginn der neuen Erkrankung (Diagnose). Ob es sich um ein und dieselbe Krankheit handelt, kann man vom "gelben Schein" erkennen, der an die Krankenkasse zu senden ist.

    Vielleicht liegt es auch tatsächlich am Arbeitgeber, der die Verdienstbescheinigung noch nicht ausgeüllt an die Krankenkasse zurückgeschickt hat. Das Krankengeld kann nur berechnet werden, wenn der Krankenkasse diese Bescheinigung vorliegt.

    Weiterhin ist offen, in wie weit die beiden Kassen miteinander kommunizieren. Der GKV ist grds. nicht erlaubt der PKV Daten weiterzugeben. Das darf sie nur, wenn der Versicherte das ausdrücklich wünscht.

    Schadensersatz gegenüber der TK wird kaum möglich sein, da der Versicherte einen enstanden Schaden rechtsmäßig nachweisen muss. Dies gilt auch bei der Barnemia, jedoch nur privatrechtlich. Hier hilft auf jeden Fall ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Vertragsrecht.

    Was kann man machen? Bei der TK würde ich nach den Hinterungsgründen bezüglich der Zahlung des Krankengeldes schriftlich anfragen. Die Antwortfirst würde ich nun auf eine Woche festlegen. Kommt keine Antwort, ist es erforderlich den vorstand der TK direckt über die lange Bearbeitungsdauer über eine Beschwerde zu informieren. Auch möglich ist, dass man mit Hilfe eine Anwaltes eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreicht. Über eine einstweilige Verfügung wird die TK zu einer Entscheidung in relativ kurzer Zeit gezwungen. Sollte die Barmenia das Krankengeld zahlen müssen, weil keine Mitgliedschaft seit Ablauf der 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit beateht, dann hilft meist schon ein Schreiben an den Geschäftsführer dieser privaten Versicherung. Auch hier sollte jedoch entsprechend Druck ausgeübt werden - aber nicht unfreundlich werden, wenn es auch schwer fällt.

    Ich wünsche viel Erfolg und ein baldiges Ende der Mittellosigkeit.

    Posted 2 years ago #

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