"Alg2 begründet eine Versicherungspflicht in der GKV. Zuständig ist die letzte Kasse vor dem Wechsel in die PKV, eine andere Kasse ist nicht möglich "
Das ist nicht korrekt.
Wer vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II Mitglied der PKV war kommt nicht wieder in die GKV !!
