Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    "Alg2 begründet eine Versicherungspflicht in der GKV. Zuständig ist die letzte Kasse vor dem Wechsel in die PKV, eine andere Kasse ist nicht möglich "

    Das ist nicht korrekt.

    Wer vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II Mitglied der PKV war kommt nicht wieder in die GKV !!

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Alg-Bezug begründet Versicherungspflicht in der GKV, wenn man noch keine 55 Jahre alt ist.
    Alg II-Bezug begründet keine Versicherungspflicht in der GKV, wenn man vorher in der PKV war: siehe neuer Absatz 5a
    http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html

    Posted 2 years ago #

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