Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo
    wie ist das eigentlich, wenn man Lehrling ist? Muss man die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen oder kann man als Lehrling auch direkt in eine private Krankenversicherung eintreten?

    Ist das möglich oder gibt es besondere Voraussetzungen, wie beispielsweise eine gewisse Altersbegrenzungen? Man sagt ja immer, je jünger man ist beim Eintritt in die Private Krankenversicherung, desto günstiger ist die Private Krankenversicherung auch für den Versicherungsnehmer. Trifft das auch bei Lehrlingen zu und dem kleinen Gehalt, welches man verdient?
    Kennt sich jemand von Euch mit diesem Thema aus?

    Danke für Eure Tipps

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Um als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung zu kommen musst du 3 Jahre hintereinander über der Jahresarbeitsengetltgrenze verdienen (2008 48.150,- €). Also wirst du "wohl oder übel" erstmal in die gesetzliche Krankenversicherung müssen.

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Grundsätzlich wird man als Azubi sozialversicherungspflichtig.

    Doch wenn man sozialversicherungspflichtig wird, kann man sich gemäß § 8 SGB V von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Der Antrag zur Befreiung von der Versicherungspflicht muss innserhalb von drei Monaten ab Eintritt in die Versicherungspflicht (Beginn der Ausbildung) erfolgen. Hat man innerhalb dieser Frist Leistungen in Anspruch genoommen, Beginnt bei fristgerechter Antragstellung die Befreiung von der Versicherungspflicht ab Beginn des Folgemonats nach Leistungebezug. Ein einziger Leistungsbezug stellt bereits einen Leistungsanspruch dar.

    So kann also jeder Azubi auch ohne Einkommensprüfung in die private KK wechseln.

    Wichtig! Einen Rückgang in die gesetzliche KK ist während der Ausbildung nicht möglich! Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Versicherungspflicht ununterbrochen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V besteht. Daher gut ünerlegen, was ist wenn ein Unfall passiert ist und das Gesundheitsrisiko steigt (die Ausgaben der PKV)!

    Posted 2 years ago #
  4. anonymous
    Inactive

    Soweit ich weiß zählen Azubis NICHT zu der Personengruppe, die sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen können...

    Daher führt kein Weg um die gesetzliche Krankenversicherung rum.

    Posted 2 years ago #

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