Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

Kein Versicherungsschutz

(3 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    Hallo ihr
    hoffe es ist hier jemand der etwas ahnung hat ..und zwar bin ich 23 und nebenberuflich tätig seit april als Nageldesignerin mache es nicht hauptberuflich. Als ich mein Gewerbe angemeldet habe bekamen meine Mutter und ich Hartz4 .Mit dem Amt war alles besprochen wegen dem Gewerbe auch das ich bei denen Versichert bleibe aber dann bekamen wir Seit Mai kein Hartz4 mehr weil meine Mutter eine arbeitsstelle bekommen hat^^ vollzeit.Dann fiel die Familienversicherung weg weil ich 23 geworden bin. Man bot mir eine freiwillige versicherung an für 154 € im Monat da ich aber mit meinem Gewerbe mal gerade 200-300€ verdiene ist das nicht möglich gewesen und habe dann nach 3 Wochen einen Antrag auf Alg 2 gestellt ...nach 4 wochen bekam ich bescheid wo ich alles einreichen sollte verschiedene sachen..papiere usw. Das ganze zog sich hin. Dann lief der Antrag falsch weil sie meinen Bruder der langzeitsoldat ist mit einberechnet haben usw. Nun sind die 3 Monate um (die frist von der krankenversicherung) so das ich mich nicht mehr freiwillig versichern lassen´kann.Ich war bei der IKK und war nun auf der suche nach einer neuen Versicherung aber keiner nimmt mich auf weil ich jetzt 3 Monate ohne Versicherungsschutz war und sagen mir ich habe kein Wahlrecht. Die IKK selber sagte mir letztens ich sollte mich gesetzlich versichern aber ich muss die Beiträge nachzahlen und der mindestbeitrag liegt weit über 154€ die ich erst recht nicht zahlen kann. Meine Frage ist kann ich nix dagegen tun doch freiwillig versichert zu sein bei einer Krankenkasse ...oder kann ich einen Antrag stellen beim Amt das die es übernehm oder zumindest die hälfte?
    Ich konnte nicht mal 150€ zahlen wie soll ich denn die nachzahlung locker machen. Mich belastet das ganze sehr..vielleicht weiss einer von euch nen Rat.

    Lieben Gruss

    Posted 2 years ago #
  2. Sascha
    Inactive

    Wer selbstständig tätig ist, hat die 3 Möglichkeiten:
    1. frw. Versicherung in der GKV (3 Monate Frist)
    2. Mitgliedschaft in der PKV (Frist auch abgelaufen)
    3. Nichts tun (was du gezwungener Maßen gemacht hast), dann muss deine letzte Kasse dich von Amts wegen versichern.

    Du bist momentan in der Pflicht die Beiträge zu zahlen, aber:
    Wenn du rückwirkend Alg2 bekommst, wird diese Versicherungszeit storniert!
    Mach Druck beim Amt und sag am Besten deine Kasse sie sollen da auch anrufen und nachhaken (wirkt besser).

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V bist du versicherungspflichtig, soweit so gut. Deine Versicherungspflicht verdrängt die freiwillige Versicherung nach § 9 SGB V. Da du dich hast nich befreien lassen hast von der Versicherungspflicht greift § 5 Abs 5 a nicht, somit KV / PV Pflicht.
    Als Nachweis genügt die Kopie des Antrages auf ALG II nach § 20 SGB II, ausserdem sollten die Kollegen mal etwas näher in ihre Masken bei familienversicheten Angehörigen einer Bedarfsgeminschaft schauen.

    Posted 2 years ago #

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