Da China kein Staat der EU ist oder ein zwischenstaatliches Abkommen bezüglich der Krankenversicherung mit dem Bundesgesundheitsministerium hat, darf die gesetzliche Krankenkasse leider weder Sie oder Ihre Frau Leistungen während des Aufenthaltes in China übernehmen. Zur Sicherung im Krankheitsfall bzw. der medizinischen Versorgung während und nach der Geburt des Kindes ist eine Auslandskrankenversicherung bei einer privaten Krankenkasse erforderlich.
Wenn der Arbeitgeber öfter seine Mitarbeiter ins Ausland versendet, dann kann er sicherlich eine private Krankenkasse empfehlen. Ist das nicht der Fall, hilt Ihre nächstgelegene Verbraucherzentrale weiter.
In der Zeit des Aufenthaltes in China können Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihre freiwillige Mitgliedschaft als Anwartschaftsversicherung für einen geringen monatlichen Beitrag weiterlaufen lassen, oder kündigen. Bei der Kündigung tritt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten in Kraft.
Nach Rückkehr nach Deutschland haben Sie die Möglichkeit, Ihre freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse wieder als überschreiter der Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder aufleben zu lassen, wenn Sie sich für eine Anwartschaftsversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse entschieden haben. Bestand während des Auslandsaufenthalt keine Krankenversicherung in Deutschland während des Auslandsaufenthaltes, so tritt die Versicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ab Einreisetag nach Deutschland für Sie bei Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese Versicherungspflicht tritt nicht ein (und für Ihre Ehefrau und Ihr Kind ggf. die Familienversicherung, wenn Sie in Deutschland eine neue Beschäftigung als Überschreiter der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen. Dann können Sie wieder in die freiwillige Mitglidschaft und Ihre Familienangehörigen ggf. in die Familienversicherung.
Lassen Sie sich bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beraten und fragen Sie bezüglich einer privaten Krankenkasse bei Ihrem Arbeitgeber und/oder bei der Verbraucherzentrale nach.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein guten Rutsch ins neue Jahr, sowie Gesundheit und alles Gute für Ihre Frau und das zu erwatende Kind im Jahre 2010.