Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Ich bin mittlerweile seit 3 Wochen krank geschrieben und mein Arzt hat mit heute gesagt, dass ich wohl Krankengeld bekommen werde. Da es für mich das erste mal ist, kenne ich mich mit so etwas noch gar nicht aus.

    Wann muss ich mich um die Krankengeldzahlung kümmern? Macht das meine Krankenkasse mit meinem Arbeitgeber?

    viele Grüße

    Martin Oster

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    wenn regelmäßig und pünktlcih Sie die "gelben Scheine" (Arbeitsunfähigbescheinigungen) der Krankenkasse vorgelegt wurden, meldet sich die Krankenkasse beim Versicgerten. Die Krankenkasse prüft dann, ob der Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der sellben Erkrankung ab dem 42. Kalendertag (6 Wochen) zu zahlen ist. Bis zum 41 Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt bzw. die Arbeitsargentur das Arbeitslosengeld I weiter. Die Krankenkasse fordert einen Verdienstnachweis vom Arbeitgeber oder den letzten Bewilligungsbescheid des Arbeitsagentur vom Arbeitslosen ein. Anschließend ermittelt die Krankenkasse den Krankengeldanspruch und die Höhe der Krankengeldzahlung. Karnkengeldzahlungen werden entsprechend der folgenden Nachweise der Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse ausgeführt. Der maximale Anspruch auf Krankengeld für ein und dieselbe Krankheit besteht 78 Wochen (bzw. 1,5 Jahre).

    Posted 2 years ago #

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