Donnerstag, 23. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. flkings
    Member

    Ich habe folgendes Problem: Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und bin seit 08.09.2010 wegen Depressionen krank geschrieben. Anfangs nur über den Hausarzt bis zum 24.09.2010, weil ich an diesem Tag ein Termin beim Neurologen hatte. Ein paar Tage davor, am 20.09.2010 war ich beim Medizinischen Dienst vorgeladen. Ich erläuterte dem Arzt dort mein Problem und dieser meinte er könne die Krankschreibung nicht verlängern, höchstens verkürzen und ich solle versuchen beim Neurologen eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen. Kurz darauf meldete sich die Krankenkasse und meinte der MDK hätte entschieden, die Arbeitsunfähigkeit würde am 24.09.2010 enden, was ja wohl keine Entscheidung war, sondern reine Formsache. Der Neurologe schrieb mich vorerst weitere 4 Wochen krank und gab mir ein ausführliches Attest, mit dem ich Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegte. Diese lehnte den Widerspruch jedoch ab, wohingegen ich wiederum Einspruch einlegte. Wahrscheinlich werde ich bald wieder zum MDK müssen. Bekomme ich in der Zwischenzeit weiter ALG 2 und falls nicht, wohin kann man sich wenden?

    Posted 2 years ago #
  2. Czauderna
    Member

    Hallo,
    Krankengeldbezug bei ALG 2 ist eigentlich nicht möglich sondern nur bei ALG 1 - auch wenn die Arbeitsunfähigkeit erst am 8.9.2010 begann und ALG 1 bezogen wurde, dann würde die Krankenkasse erst ab dem 21.10.2010 Krankengeld zahlen ??
    Von daher frage ich mich warum sich hier die KAsse bereits im Vorfeld eingeschaltet hat und sogar den MDK bemüht hat.
    Bitte den Beitrag prüfen und ggf. korrigieren oder ergänzen.
    Gruss
    Czauderna

    Posted 2 years ago #

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