Mein Sohn war Selbständig von 1998 bis Oktober 2007, versichert war er von 1998 bis 2004 bei der Debeka privat versichert. Ab Juni 2004 war er gar nicht mehr krankenversichert.
Jetzt mußte er ab dem 28.04.2009 Alg II beantragen.
Er mußte zur Debeka und sich wieder privat versichern.
Diese Versicherung ist mit ca. 589,00 Euro monatlich angegeben. Er selbst bekommt aber nur ca. 547,00 Euro Hartz IV.
Die KKH hat abgelehnt ihn zu versichern.
Ich habe gelesn, dass Hartz IV empfänger grundsätzlich pflichtversichert werden.
Aber man kann in der privaten auch bleiben.
Er wollt aber gerne in die gestzliche.
Was kann man da tun.
Danke für Ihre Bemühungen
Frau Volkmann
Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen
Krankenversichert
(2 posts)-
Posted 2 years ago #
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Die 589,00 Euro hat Ihr Sohn allerdings nicht alleine zu tragen. Die ARGE beteiligt sich an den Beiträgen. Die genaue Tragung habe ich aber gerade nicht zur Hand.
Das Ihr Sohn jetzt wieder in die gesetzliche Krankenversicherung möchte ist mir schon klar, schliesslich ist die privaten Krankenversicherung jetzt nicht mehr so vorteilhaft für ihn wie zu Zeiten seiner Selbständigkeit.
Generell haben Sie natürlich recht. Der Bezug von AloGeld II (Hartz IV) löst eine versicherungspflicht aus. Allerdings kann es nicht angehen, dass Personen die sich jahrelang privat versichert haben plötzlich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einschmuggeln.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Absatz 5a des SGB V geschaffen.
"Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war..."
Somit bleibt Ihrem Sohn trotz des Arbeitslosengeld II Bezuges eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt.
Posted 2 years ago #
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