Sofern eine Einschreibung in einer in Deutschland staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule erfolgt ist, sowie das 14. Fachsemester und/oder das 30. Lebensjahr nicht vollendet ist, gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse die Versicherungspflicht. Der monatliche Beitrag beträgt für diese beiden Versicherungen maximal 64,66 EUR. Für diese Versicherungspflicht ist es nicht erforderlich, dass man deutscher Staatsbürger ist.
Die gestzliche Krankenkasse kann frei gewählt werden.
Werden vorgenannte Voraussetzungen nicht erfült. besteht die Möglichkeit als ausländisch in Deutschland Studierender eine private Krankenkasse zu wählen. Hier kann der monatliche Beitrag zur vorgenannten Versicherungspflicht abweichen.
Auch die gestzliche Krankenkasse kann bei ausbleiben der oben genannten Voraussetzungen gewählt werden, wenn man aus dem Mitgliedstaaten der europäischen Union nach Deutschland einreist oder wenn man aus einem anderen Staat außerhalb der europäischen Union einreist und eine Aufenthaltsgemnehmigung von mehr als einem Jahr nachweisen kann. Der monatliche Beitrag beträgt mindestens nach den Rechengrößen von 2009 insgesamt 136,50 EUR. Wird im Umkehrschluss der Nachweis einer Krankenversicherung zur Aufenthaltsgenehmigung für die Einreise nach Deutschland für Bürger außerhalb der EU verlangt, darf die gesetzliche Krankenkasse keine Versicherung durchführen. Eine private Krankenversicherung ist dennoch möglich.
Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung liegen in den Biträgen und Leistungen. Die Grundleistungen zur Gesunderhaltung und notwendigen Krankenbehandlungen gibt es bei beiden für unterschiedliche Preise.
Man sollte also wissen, woher Sie einreisen, wie alt Sie sind, wo Sie sich einschreiben und welchen Beitrag für welche Leistungen bereit sind zu zahlen. Die oben genannten Mindestbeiträge gelten nur für die gesetzliche Krankenversicherung.