Hallo,
ich bin derzeit noch in ungekündigter Elternzeit, bin ledig und habe 4 Kinder. Meine Firma baut Mitarbeiter ab und hat mir eine Abfindung angeboten, wenn ich kündige.
Meine Frage: wenn ich nach Ende der Elternzeit ohne Beschäftigung bin (kein Angestelltenverhältnis), mich aber auch nicht arbeitslos oder arbeitssuchend melde, wie geht das dann mit der KV? Momentan bin ich und die Kinder beitragsfrei versichert(wie das bei Elternzeit ja so üblich ist). Wie würden sich die Beiträge bei einer Nichtbeschäftigung bemessen und wie sähe es mit den mitversicherten Kindern aus?
Weiss das jemand?
Danke
Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen
krankenversichert ohne Beschäftigung
(8 posts)-
Posted 2 years ago #
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Moin!
Da bleibt dir nur eine freiwillige Versicherung. Dabei wird aber deine Abfindung verbeitragt! Lass dich unbedingt vor (!) der Unterschrift im Aufhebungsvertrag von deiner Kasse beraten wie viel pro Monat davon zur Beitragsabführung herangezogen wird.
Wenn dein Einkommen = 0 ist bzw. du nur Unterhalt kassieren würdest ist der Mindestbeitrag ~135.- €.
Gruß,
SaschaPosted 2 years ago # -
Hallo Sascha,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine Frage zu deinem letzten Satz (Mindestbeitrag wäre ca. 135 €) - ich vermute mal, das wäre dann bei uns mal 5 (also ich plus die 4 Kinder, also ca. 650 € ?
Danke und Gruß,
kazzaPosted 2 years ago # -
Moin!
Nein, auch hier greift §10 SGB V, d.h. deine Kinder sind beitragsfrei mitversichertz (wenn sie nicht selber Einkommen wie Renten haben).
Aber noch mal der Hinweis wg. der Abfindung: unbedingt beraten lassen!
GrußPosted 2 years ago #
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