Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

krankenversichert ohne Beschäftigung

(8 posts)
  1. Sascha
    Inactive

    Moin!
    Nein, auch hier greift §10 SGB V, d.h. deine Kinder sind beitragsfrei mitversichertz (wenn sie nicht selber Einkommen wie Renten haben).
    Aber noch mal der Hinweis wg. der Abfindung: unbedingt beraten lassen!
    Gruß

    Posted 2 years ago #
  2. Sascha
    Inactive

    Moin!
    Nein, auch hier greift §10 SGB V, d.h. deine Kinder sind beitragsfrei mitversichertz (wenn sie nicht selber Einkommen wie Renten haben).
    Aber noch mal der Hinweis wg. der Abfindung: unbedingt beraten lassen!
    Gruß

    Posted 2 years ago #
  3. Sascha
    Inactive

    Moin!
    Nein, auch hier greift §10 SGB V, d.h. deine Kinder sind beitragsfrei mitversichertz (wenn sie nicht selber Einkommen wie Renten haben).
    Aber noch mal der Hinweis wg. der Abfindung: unbedingt beraten lassen!
    Gruß

    Posted 2 years ago #
  4. Sascha
    Inactive

    :?:sry, da scheint irgendwie was nicht gepasst zu haben...

    Posted 2 years ago #

RSS feed für dieses Thema

Reply

You must log in to post.