Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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Krankenversicherung Auslandsaufenthalt

(8 posts)
  1. anonymous
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    Noch was: Hast du die Beiträge in der Diskussion mal überflogen? Speziell den ersten und die 2 weiteren von mir verlinkten?

    Ich bin mir halt auch nicht sicher ob der Versicherungsschutz besteht, sollte ich meinen Wohnsitz bei den Eltern melden, aber 'herauskommen', dass ich mit Green Card (Immigrant-Visa!), also unbegrenzter Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in den USA bin... auch wenn ich ja erst mal nur dort Studiere mit dem Ziel danach zumindest erstmal zurück zu kommen um mein Studium abzuschließen.

    Soweit ich informiert bin ist es in der Regel schon so, dass reguläre Studenten die ein Auslandsaufenthalt machen, sich weiter in Deutschland melden. Das liegt aber natürlich auch daran, dass ihr Aufenthalt im Ausland schon durch das Visum begrenzt ist.

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Wenn man weiter an einer deutschen Hochschule (auch Urlaubssemester) eingeschrieben ist, besteht auch eine Versicherung in Deutschland, und zwar unabhängig vom Wohnsitz und einer evtl. Auslands(reise)krankenversicherung.
    Bezüglich der Auslands(reise)krankenversicherung würde ich am besten die voraussichtliche Situation mit in den Antrag aufnehmen: entweder akzeptiert die Versicherung das,erhebt höhere Beiträge oder lehnt den Antrag ab. Zumindest gibt es dann später keinen Ärger, wenn man in den USA im Krankenhaus liegt. Alle Erkrankungen, die bis zur Ausreise in Deutschland ggf. noch auftreten, der Versicherung nachmelden!!!

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
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    Ok vielen dank für den Tip.

    Was mich noch - unabhängig vom Studium, also angenommen jemand zieht mit Green Card zum Leben und Arbeiten (erstmal befristet um zu schauen wie es läuft etc.) in die USA - interessiert ist was von der Aussage zu halten ist:

    "wie schon geschrieben wurde gibt es das Meldesystem nicht in den USA. Genauso kennt das Deutsche Meldegesetz keinen Wohnsitz im Ausland. Ein Wohnsitz in Deutschland ist automatisch Erstwohnsitz auch wenn man keinen einzigen Tag darin zubringt.

    Um den Erstwohnsitz aber behalten zu koennen brauch man eine Wohnung in Deutschland oder mindestens die Moeglichkeit (z.B. bei den Eltern) jederzeit ein Bett und eine Waschgelegenheit zu bekommen.

    Das erklaert damit auch wie viele das machen. Sie melden sich um zu ihren Eltern, schliessen die Auslands-KV noch ab waehrend sie in D sind (Pflicht) und "reisen" dann ins Ausland. Ob das mit GC und dauerhaften Auswanderungsabsichten ganz legal ist fraglich - aber wo kein Klaeger da kein Richter. Die Frage ist halt was passiert wenn mal wirklich eine grosse Krankengeschichte ansteht.

    Fuer kleinere Beitraege scheinen die Versicherungen auf jeden Fall nicht zu pruefen. Und da die KVs definitiv fuer H1B Visa gilt darf man also schon dauerhaft sich hier aufhalten und auch arbeiten.

    Die meisten Auslands KV sind eh auf 3 Jahre beschraenkt."

    Ist so ein vorgehen für die KV ok, hätte ich damit meinen Versicherungsschutz??? Oder kann man das pauschal nicht sagen und muss es im Detail dann bei der einzelnen KV erfragen?

    Posted 2 years ago #
  4. anonymous
    Inactive

    kann ein KV Mitarbeiter vieleicht bitte mal schildern wie es bei der konkreten KV möglicherweise gehandhabt werden würde?

    Danke
    Tim

    Posted 2 years ago #

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