Hallo,
auf Grund der Mittellosigkeit ab dem 15.08.09 und der verweigernden Zahlung von Arbeitslosengeld II solltest du gegen den Ablehnungsbescheid der ARGE Widerspruch einlegen. Widerspruch kannst du aber nur einlegen, wenn der Ablehnungsbescheid der ARGE nicht älter als ein Monat ist. Ist der Bescheid älter als ein Monat, dann bitte einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen.
Außerdem rate ich einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Da du kein Geld hast und zur Zeit kein Geld erwarten kannst, steht dir Prozesskostenhilfe gemäß der ZPO zu. Damit zahlt der Staat den Anwalt. Dieser Anwalt sollte eine einstweilige Verfügung gegenüber der ARGE über dein zuständiges Sozialgericht einfordern, damit du unter Vorbehalt Arbeitslosengeld II bekommst. Damit wirst du und dann dein Kind krankenversichert. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt vorbehaltlich die ARGE.
Bitte beachte jedoch, wenn dein Kind gebohren ist, hat der Kindesvater zumindestens dem Kind gegenüber eine Unterhalteverpflichtung. Bei dir gehe ich davon aus, dass du nicht verheiratet bist und daher eine Familienversicherung über dein Ehegatten für dich ausgeschlossen werden muss. Die Familienversicherung für dein Kind ist jedoch über den Kindesvater grundsätzlich möglich, wenn er gesetzlich in Deutschland krankenversichert ist.
Leider muss ich dir mitteilen, dass deine Schwangerschaft nichts mit der Zahlung von Arbeitslosengeld II oder einer gestzlichen Krankenversicherungspflicht zu tun hat. Sicher wordest du jedoch nicht ausreichend beraten. Du musst dich auf jeden Fall bei deiner Krankenkasse noch einemal melden und dein Problem schildern. Wenn du dich nicht bei deiner Krankenkasse melden möchtest, dann soll es dein Anwalt tun. Erteile ihm einfach nur eine aussagekräftige Vollmacht.
Ich wünsche dir viel Erfolg und dir und deinem Kind viel Gesundheit.
