Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    wer weiß etwas über KV für Nichterwerbstätige?
    Habe da etwas von 851,67 €
    Mindestbemessung gelesen, wovon dann 16,5 % (KV + PV)der Beitrag ist. Was ist mit Kapitalerträgen, werden die zu der Mindestbemessung addiert und dann 16,5 %
    abgezogen oder ist die Bemessungsgrenze mit den Kapitalerträgen 1916,25 €,
    wovon dann 16,5 % gültig sind? Letzteres wäre nicht nur unfair sondern auch
    ein Problem.
    Über Antworten würde ich mich freuen.
    Viele Grüße

    Posted 1 year ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo, es kommt auf die Höhe der Kapitalerträge an, bis 851,67 Euro werden von 851,67 Euro die Beiträge berechnet. Ist der Kapitalertrag höher wird von dem tatsächlichen Betrag der Beitrag berechnet.

    Posted 1 year ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Hallo, vielen Dank für die Antwort, die mich etwas beruhigt hat.
    Mich würde jetzt noch die Grundlage interessieren, in welchem Gesetz das in der Form so
    unmißverständlich steht.
    Vielen Dank und viele Grüße im vorweg.

    Posted 1 year ago #

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