Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    etwa 5 monate bin ich nun nicht mehr in der gesetzlichen krankenversicherung.
    nun stelle ich mir die frage ob ich bei einer neuen sozialpflichtigen arbeitsstelle die fehlenden beiträge nachbezahlen muss, und ob das mein arbeitgeber auch muss??

    Posted 3 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Wenn man nicht versichert ist, muss man auch keine Beiträge zahlen. Das gilt selbstverständlich auch rückwirkend. Nachzahlen muss man nur, wenn man Beitragsrückstände hat.

    Posted 3 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Moment!

    Wie bist du denn in diesen 5 Monaten versichert gewesen? Familienversichert? Seit dem 01. April 2007 gibt es nämlich keine "Nicht-Versicherten" mehr.

    Posted 3 years ago #
  4. anonymous
    Inactive

    paar nichtversicherte tauchen hier und da doch mal wieder auf und dann wird´s teuer.

    die frage kann man aber wegen fehlender infos nicht richtig beantworten.

    aber dein neuer arbeitgeber muß sicher nicht alte beiträge von dir bezahlen, höchstens über ne gehaldspfändung für ne versicherung nach § 13 von deinem netto ;-)

    Posted 3 years ago #

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