Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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Krankenversicherungspflicht

(2 posts)
  • Gestartet vor 2 years von anonymous
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  1. anonymous
    Inactive

    Meinem Lebensgefährten wurde der Antrag auf ALG 2 abgelehnt,da mein Einkommen zu hoch ist.Er ist bereits seit 10 Jahren nicht mehr krankenversichert.Aus eigener Tasche können wir uns aber keine Krankenversicherung für ihn leisten.
    Meine Fragen nun:
    1. Besteht die Möglichkeit,trotzdem über die Arge versichert zu werden?
    2. Mal angenommen,wir würden heiraten-käme er überhaupt in meine Familienversicherung?
    Schließlich ist er ja schon lange aus der GKV raus?

    Ich bedanke mich im Voraus für Antworten!

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    zu 1. nur wenn wine Bedarfsgemeinschaft anerkannt von der ARGE ist. Also in deinem Fall geht keine Versicherung über die ARGE.

    zu 2. die Eheschließung begründet dann als Ehegatte ohne Einkommen eine Familienversicherung in der GKV. Alos ist es möglich. Nur stellt sich hier noch die Frahge, ob die GKV ggf. die Zeit vom 01.04.2007 bis zum Tag der Heirat noch die Versicherungpflicht und damit auch die Beiträge nachträglich einfordern wird. Damit ist zu rechnen, wenn die letzte Versicherung in der GKV war. Sollte seine letzte KV in der PKV gewesen sein, dann hat die GKV keinen Anspruch auf eine Versicherungs- und Beitragspflicht. Fest steht, das beim Antrag auf Familienversicherung nach der letzten KV und dem Zeitraum gefragt wird. Wenn die Versicherung bei der GKV war, wird man wohl um die Aufforderung zur Meldung und Nachzahlung von Beiträgen bei der letzten GKK nicht herumkommen.

    Posted 2 years ago #

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