Ich habe heute seitens meiner KK (Bkk für Heilberufe) auf Nachfrage die Info erhalten, dass man dort die Zusatzbeiträge rückwirkend zum 01.01.2010 erheben wird. Meinen Einwand, dass dieses gesetzeswidrig sei, "entkräftete" man mit dem Argument, dass man einen quartalsmäßigen Zusatzbeitrag erhebt (also Zahlung im März für die zurückliegenden Monate) und dass dieses dann auch rückwirkend statthaft sei.
Nun meine Fragen: 1. Ist das so? ; 2. Kann ich dann auch rückwirkend zum 01.01.2010 kündigen?
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Kündigungsfrist bei Zusatzbeiträgen
(11 posts)-
Posted 2 years ago #
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Nein kannst du nicht.
Und wenn die BKK für Heilberufe einen quartalsmäßigen Zusatzbeitrag erhebt ist dieser meines Wissens erst zum (ca.) 15. April fällig.
Du kannst also dein Sonderkündigungsrecht bis zum (ca.) 15. April nutzen.
Das heißt aber nicht, dass du sofrt aus der Kasse rauskommst, sondern erst nach der gesetzlichen Kündigungsfrist von 2 Kalendermonaten. Also wenn du im Februar kündigst erst zum 30. April.Das Sonderkündigungsrecht bewirkt nur, dass du den genannten Zusatzbeitrag nicht zahlen musst. Die normalen Beiträge werden natürlich bis dahin weiterhin fällig.
Es ist also keineswegs gesetzeswidrig.
Trotz allem solltest du dich mit deiner KK zusammensetzen. Warst du bisher zufrieden? Tun dir die 8 € wirklich so sehr weh? Können andere Kassen dir ein besseres Leistungsangebot bieten? Der Zusatzbeitrag lässt sich von der Steuer absetzen (Wie seit dem 01.01.2010 die Krankenversicherungsbeiträge). Und früher oder später werden bundesweit so gut wie alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Die eine Kasse leider früher, die andere später... Und der einen oder anderen Kasse gönne ich dann sogar, dass sie mit 8 €/Monat nicht mehr auskommt und einen ordentlichen prozentuallen Zusatzbeitrag erheben muss.
Und wenn wir mal in die Vergangenheit schauen: Vor dem Gesundheitsfond waren Unterschiede in den Beitragssätzen völlig normal.
Posted 2 years ago # -
Habe am 13.02.2010 von DAK eine Brief über die Zusatzbeitrag zum 15.03.2010 erhalten und am 15. Februar die Kündigung geschrieben. Aber leider hat die Post bestimmt am 16.02. 2010 den Stempel raufgetan. Kann ich immer noch zum 30.04.2010 kündigen ? In dem Schreiben von de DAk ist nur Februar 2010 zu lesen als Ausstellung des Briefes
Posted 2 years ago # -
Ist das Ausstellungsdatum nur auf Februar 2010 bezeichnet, geht der Gesetzgeber von einem Austellungszeitraum bis 28.02.2010 aus. Das Ausstellungsdatum ist nach Monaten oder Wochen oder Kalendertagen gemäß der Fristenberechnung gemäß dem SGB X und dem BGB bemessen. Der Brief ging am 13.02.2010 ein.
Austellungsdatum und Empfamg des Bescheides darf bei Fristenberechnung nicht unbestimmt sein, wenn die Frist auf einen bestimmten Kalendertag festgelegt ist. Gegen den Bescheid muss man Widerspruch einlegen, da auch bei bestehenden Postzustellungsgesetz nicht gewähleistet ist, dass die Post tatsächlich 3 Tage nach Absendung dem Empfänger zugestellt wurde (Der Absendetag ist nicht mit einem kalenderischen Datum bezeichnet, sondern eines Monats). Die Beweispflicht unterliegt dem Absender. Eine umgekehrte Beweispflicht gemäß dem BGB ist nicht bei undeffinierten Ausstellungsdatum nicht möglich. Es gelten die § 26 SGB X und §§ 187 ff. BGB.( siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__26.html )
So sind also Bescheide in dieser Form mit einem schriftlichen Widerspruch anfechtbar. Denn meines Wissens beginnt der februar am 01. und endet am 28. So Beginnt die Frist des Zahlungstermines am 01.03.2010 und endet nach Kalendertagen am 27.03.2010, nach Kalenderwochen am 28.03.2010 und nach kalendermonaten am 31.03.2010. Die erste zahlung ist somt frühestens am 29.03.2010 bzw. am 01.04.2010 fällig. Immer diese Korintenkacker ;-)
An welchem Tag wurde also der Bescheid ausgestellt und wann muss die Zustellung gemäß des Postzustellungsgesetzes erfolgt sein?
Posted 2 years ago #
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