Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Es ist doch egal, ob der Posteingangsstempel der 16.02.2010 ist. Wichtig ist nur, dass du bis zur ersten Fälligkeit, also bis zum 15.03.2010 gekündigt hast. Dann endet die Mitgliedschaft bei Kündigung im Februar, wie du es getan hast, am 30.04.2010 und ein Zusatzbeitrag muss nicht gezahlt werden.
    Gruß, Manu.

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    ich bin auch bei der DAK,
    ich habe noch nicht gekündigt. Möchte ich aber.
    Kann ich immer noch kündigen?

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Kündigen kann man jederzeit, wenn man die Bindungsfrist/Vorversicherungszeit von 18 Monaten bei der DAK erfüllt hat und nicht durch einen Wahltarif evtl. eine längere Bindungsfrist hat. Da die Frist für das Sonderkündigungsrecht aber abgelaufen ist, muss man innerhalb der 2monatigen Kündigungsfrist jedoch den Zusatzbeitrag zahlen.
    Gruß, Jane.

    Posted 2 years ago #

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