Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

Laßt Euch nicht einschüchtern

(1 post)
  1. krankenkasse.pupeschmatze
    Member

    Ich möchte eine Erfahrung öffentlich machen, weil ich

    weiß, daß sie mach einem helfen kann.
    Kurz der Sachverhalt: nachdem ich 2010 aus meinem

    letzten festen Arbeitsverhältnis ausgeschieden
    bin, war ich ca. 14 Monate lang nicht krankenversichert.

    Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem
    Arbeitsverhältnis in der Gleitzone, knapp über 400 €,

    netto ca. 360 €.
    Die KK bei der ich zuletzt versichert war, gibt es nicht

    mehr, sie ist in einer großen, bekannten
    Gesetzlichen KK aufgegangen. Diese KK teilte mir zu

    Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses mit,
    daß ich verpflichtet sei, die Rückstände aus dem

    unversicherten Zeitraum nachzuzahlen. (Das war
    mir bekannt.) Die Art und Weise der Rückzahlung gab es

    nun zu klären.
    Nach etlichen Telefonaten mit der KK und vielen

    vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung in einem für
    mich möglichen Rahmen zu erstatten, ging ich zu einer

    Rechtsberatung im Bürgeramt. Der RA riet mir,
    einen Antrag auf Niederschlagung zu stellen. Das tat ich,

    ohne Erfolg. Die KK teilte mir mit, daß solche
    Maßnahmen vom Gesetzgeber nicht vorgesehen seien und

    sie keinen Spieraum hätten. (Die Niederschlagung,
    die Stundung und der Erlaß von Beiträgen sind im SGB §

    76 Abs. 2 SGB IV als Möglichkeit festgelegt.)
    Die KK schickte mir eine Einstufung, sie legte, obwohl ich

    ihnen vorher schriftlich bekannt gab, daß ich
    in der "unversicherten Zeit" keine Einnahmen hatte (ich

    pflegte meinen Vater, war nicht arbeitslos oder
    arbeitssuchend gemeldet, hatte keinen "Schwarzjob",

    etc.), legte sie ein Grundgehalt zugrunde, von
    dem ich nur träumen kann. Sie verlangten insges. ca.

    10.000 € zurück. Es gab noch ein Telefonat,
    noch ein Formular, einen neue Einstufung, in der die

    Forderung noch etwas über 2000 € betrug, in Raten
    von 190 € pro Monat. Bei einem Gehalt von 360 € pro

    Monat.
    Und jetzt kommt das, was ich eigentlich mitteilen möchte:

    ich ging zum Rechtsanwalt.
    Ich kann nur jedem raten, der sich in einer ähnlichen

    Situation befindet: geht zu einem Beratungsgespräch
    beim RA, das kostet nicht die Welt. Sucht Euch einen RA

    mit Schwerpunkt Sozialrecht, laßt Euch beraten
    und ihn einen Brief schreiben, weil:
    nachdem ich auf jedes Schreiben, das ich an die KK

    geschickt habe, mind. 1 Woche warten mußte (auf jew.
    eine negative Antwort), machte das Schreiben des RA (in

    dem eigentlich nichts anderes stand, als ich der KK
    schon selbst mitgeteilt hatte, mein niedriges Gehalt, daß

    ich in der unversichertene Zeit keine ärztlichen
    Leistungen in Anspruch genommen habe, etc.), kam

    prompt am nächsten Tag (!) die neue Stundungser-
    klärung im Rahmen von 50 €/Monat. Na also, geht doch.
    Will nur sagen, laßt Euch nicht beeinrdrucken von der

    Unerbittlichkeit der Gesetzl. KK, und habt keine Angst
    zum RA zu gehen, das Geld, was Ihr dort zahlt, steht in

    keinem Verhältnis zu dem, was Euch die KK ggfs.
    abzieht. Die kommen durch mit solchen Dingen, wenn man

    sich nicht wehrt, und alleine ist das echt schwer.
    Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.

    Posted 4 months ago #

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