Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Ich wurde von meiner Krankenkasse aufgefordert ein Bild zu schicken. "Laut Gesetz muss die
    Versicherungskarteein bild des Versichertentragen"

    Welches Gesetz kommt hier zur Anwendung?

    Danke

    Posted 1 year ago #
  2. anonymous
    Inactive

    § 291(2) SGB V

    Die Krankenversichertenkarte enthält neben der Unterschrift und einem Lichtbild des Versicherten ... folgende Angaben:

    ...

    die Erweiterung der Krankenversichertenkarte um das Lichtbild sowie die Angaben zum Geschlecht und zum Zuzahlungsstatus haben spätestens bis zum 1. Januar 2006 zu erfolgen; Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.

    Posted 1 year ago #

RSS feed für dieses Thema

Reply

You must log in to post.