Ich wurde von meiner Krankenkasse aufgefordert ein Bild zu schicken. "Laut Gesetz muss die
Versicherungskarteein bild des Versichertentragen"
Welches Gesetz kommt hier zur Anwendung?
Danke
Ich wurde von meiner Krankenkasse aufgefordert ein Bild zu schicken. "Laut Gesetz muss die
Versicherungskarteein bild des Versichertentragen"
Welches Gesetz kommt hier zur Anwendung?
Danke
§ 291(2) SGB V
Die Krankenversichertenkarte enthält neben der Unterschrift und einem Lichtbild des Versicherten ... folgende Angaben:
...
die Erweiterung der Krankenversichertenkarte um das Lichtbild sowie die Angaben zum Geschlecht und zum Zuzahlungsstatus haben spätestens bis zum 1. Januar 2006 zu erfolgen; Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.
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