Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo,
    schon mal vielen Dank für eure Antworten...
    Sind gesetzlich Krankenversichert und haben jetzt bei dieser gekündigt. Da wir Rückstände (aus Selbständigkeit) haben, ruhen bei der alten KK die Leistungen.
    Nun habe ich die Kündigungsbestätigung von der alten KK bekommen, wo auch drinnen steht, dass die Leistungen ruhen.
    Jetzt meine Frage: Dürfen die das da rein schreiben und ruhen dann auch bei der neuen KK die Leistungen?
    Bitte um Antworten...

    Danke
    sungirl

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo Sungirl,

    ja, wenn Du in ein Leistungsruhen fällst und kündigst bei der bisherigen KK dann geht das Leistungsruhen auf die neue KK über.

    Das bedeutet, dass Du erst mal bei der alten KK die rückständigen Beiträge begleichen mußt bevor Du von der neuen KK Leistungen beanspruchen kannst.

    Viele Grüße

    Posted 2 years ago #

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