Nachdem bei freiwillig versicherten Selbstständigen ab 01.01.2009 die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt und der Grundtarif trotzdem 15,5% von der Beitragsbemessungsgrenze beträgt steigt der Beitragssatz eines Selbstständigen, der die Lohnfortzahlung versichert haben will,extrem an!!
Bsp.: Versicherter 55 Jahre alt, Krankengeld 200.-/Tag >> zusätzliche Prämie
€ 158.- (entspricht ca. 4,2 % von der Beitragsbemessungsgrenze 2009).
Dies ist eindeutig eine Schlechterstellung von Selbstständigen und verstößt gegen das Gleichbehandlungsprinzip!!!
Laufen bereits Klagen von Selbstständigen vor den Sozialgerichten? Gibt es hierzu Aussagen?
