TK und BARMER haben ihre Tarife schon fertig, von der DAK weiß ich es nicht ganz genau.
Würde wie gesagt einfach mal mit den nötigen Daten an die Kassen rantreten und ein Angebot einholen.
Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen
Lohnfortzahlung für Selbstständige
(7 posts)-
Posted 3 years ago #
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Nachdem nun die neuen Tarife ab Januar 2009 festliegen, bezahlen Selbständige einen Grundbetrag von 14,9 % aus der Beitragsbemessungsgrenze von € 3675,--.
Als Krankentagegeldversicheruing(Lohnfortzahlung) werden Wahltarife angeboten. So z. B. von der TK: " Versicherter 55 Jahre, Tagegeld € 200,-- Versicherungprämie € 158,-- monatlich. Das entspricht 4,2 % der Beitragsbemessungsgrenze.
Nachdem der Grundbeitrag von 15,5 % nur auf 14,9 % sprich 0,6 % reduziert wurde,
bedeutet das einen um 3,6 % höheren Beitrag für Selbständige!!!
Das ist eindeutig eine Diskriminierung und Schlechterstellung von Selbständigen, die per Gesundheitsreform verordnet wurde.
Weiß jemand, wie sich der Europäische Gerichtshof dazu stellen würde?
Für Beiträge und Anregungen wäre ich dankbar.WK
Posted 3 years ago # -
Ich glaube nicht, dass der Europäische Gerichtshof hier die richtige Anlaufstelle wäre, da die Regelung ja nicht grenzüberschreitend, sondern lediglich innerhalb von Deutschland greift.
Allerdings stehen die Wahltarife auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgericht, soweit durch diese in die Rechte der Privaten Krankenversicherung (PKV) eingegriffen wird. Die Verhandlung soll am 10.12.2008 stattfinden:
http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1227862811&news=228522756
Ob das Bundesverfassungsgericht aber die angegriffenen Regelungen als verfassungswidrig einstufen wird, kann man nicht sagen. Da die hier in Streit stehenden neuen Krankengelt-Wahltarife für Selbständige erst ab 1.1.2009 gelten werden, kann dieser Wahltarif im Moment noch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung gestellt werden - das kommt aber bestimmt noch und dann wird man sehen, ob das so Bestand haben wird.
Posted 3 years ago #
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