Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    hallo
    mich würde mal interessieren wieso das gehalt von meinem mann als berechnungsgrundlage für den beitrag als freiwillig gesetzlich versicherte zählt.wenn der mann die freie heilfürsorge bekommt kann ich ja nur freiwillig gkv oder privat wobei bei der privaten ein beihilfesatz dann zustehen würde der bei der freiwilligen gkv entfällt. allerdings lehnte mich die pkv ab.
    ich habe einen 400 euro job und geringe mieteinnahmen.
    wäre ich nicht verheiratet und müsste mich freiwillig versichern was wäre dann?
    bei arbeitslosigkeit zählt das gehalt vom mann auch nicht mit.
    bzw wenn ich einen ganztagsjob wieder hätte würde ja auch nur mein gehalt berechnet werden.es erschliesst sich mir nicht wenn ich durch einen vollzeitjob unser einkommen ernorm erhöhen würde, sich aber dann die krankenkassenbeiträge verringern würden??
    es kann doch nicht sein, wer mehr hat das der weniger zahlt.
    wir haben zwei kinder die beide bei mir in der freiwilligen gesetzlichen versichert sind

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Das sind eben die gesetzlichen Regelungen zur freiwilligen Mitgliedschaft
    in der GKV ;-)
    Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer die Einkommensverhältnisse geprüft.
    Ist der Ehegatte nicht gesetzlich versichert wird für die Beitragsberechnung (zustäzlich zu Deinen Einkünften)auch das halbe monatliche Gehalt des Ehegatten herangezogen.
    Wenn Du nicht verheiratet wärst würden nur Deine Einkünfte berücksichtigt (allerdings würde ein "Mindesteinkommen" von ca. 860EUR zu Beitragsberechnung herangezogen).
    Wenn Du pflichtversichert bist interessiert das alles keinen !!!

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    mal eine Andere Frage, wie sieht es aus wenn ein Berufssoldat nach freier Heilfürsorge ein Übergangsgeld bezieht und sich GKV versichern möchte. Ist da möglich?

    Posted 2 years ago #
  4. anonymous
    Inactive

    Ein Berufssoldat der ein Übergangsgeld bezieht kann nur unter 2 Voraussetzngen Mitglied der GKV werde. 1. es bstand die ganze Zeit eine Anwartschaftsversicherung bei der GKV, dann spielt auch das alter keine Rolle.

    2.Oder aber er war Berufssoldat, bezieht Übergangsgeld und macht jetzt eine betriebliche Ausbildung ohne Entgelt aus der er normal versicherungspflichtig würde. Dann sind Beiträge aus dem monatlichen Überbrückungsgeld zu zahlen.

    Posted 2 years ago #

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