Hallo! Ich hab folgendes Problem. Mein Papa ist selbstständig. Deshalb war ich eigentlich fast mein ganzes Leben bei ihm privat mitversichert und konnte deshalb zu Beginn meines Bachlorstudiums nicht in eine gesetzliche studentische Krankenversicherung wechseln. Nach dem Studium hab ich 1 1/2 Jahre gearbeitet und war da in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Im SS2010 möchte ich gerne mein Masterstudium beginnen. Ich hab gerade bei meiner Krankenversicherung angerufen und die haben gemeint, dass ich nicht in eine gesetzliche studentische Krankenversicherung komme, weil ich während meines Bachelorstudiums privat versichert war und das zählt. Allerdings bin ich am Ende meines Studiums ja ordnungsgemäß exmatrikuliert worden und möchte mich jetzt wieder neu immatrikulieren. Warum kann ich denn dann nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung und muss mich wieder privat versichern? Das wäre bei mir dann doppelt so teuer. Ich kann verstehen, dass man nicht einfach während eines Studiums wechseln kann, aber ich hab doch jetzt gearbeitet und fleißig meine Beiträge gezahlt. Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit doch in eine gesetzliche zu kommen?
Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen
Masterstudium - Wechsel in gesetzl. KV?
(5 posts)-
Posted 2 years ago #
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Nein, denn du hast dich zu Beginn deines ersten Studiums von der sogenannten Krankenversicherung der Studenten befreien lassen.
Obwohl dein Vater Mitglied der PKV ist wärst du generell bei Beginn deines ersten Studiums versicherungspflichtig geworden. Davon hast du dich, aber scheinbar befreien lassen. Diese Befreiung gilt für die Dauer des aktuellen Studiums, aber auch für die Dauer jedes weiteren Studiums.
Somit bleibt dir nur die Möglichkeit dich in der PKV zu versichern.
Posted 2 years ago # -
Hätte ich denn bei meinem Erststudium in eine GKV wechseln könnnen, obwohl ich voher mein ganzes Leben in einer PKV war? Ich hab vorher bei einer GKV nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass das nicht geht. Wär echt ärgerlich, wenn es doch gegangen wäre.
Posted 2 years ago # -
Ja, du hättest in eine GKV wechseln können, da mit Beginn des Studiums versicherungspflicht eintritt.
§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
Nr. 9
Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,
Hier liegt also eine Fehlberatung durch die KK vor.
Lass mich raten... <Edit Admin: Bitte fair bleiben ;) > ?
Posted 2 years ago #
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