Nein! Die Familienversicherung ist der Karnkenversicherung der Studenten vorrangig. Der "Minijob-Job" wird nicht angerechnet, auch wenn er in diesem Jahr 360,00 EUR monatlich überschreitet.
Die Familienversicherung ist weiterhin bei der Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Zusammenhang mit einem Studium grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres durchzuführen. Die Krankenversicherung der Studenten ist erst durchzuführen, wenn eine Familienversicherung nicht mehr möglich ist.