Donnerstag, 17. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo zusammen,

    ich habe eine wichtige Frage. Mein Bruder macht sich selbstständig und hat mir eine interessante Frage gestellt. Er wollte wissen, ob er sich überhaupt krankenversichern muss. Meiner Meinung nach sage ich ja, aber er war davon überzeugt, dass es überhaupt nicht notwendig ist. Wisst Ihr, was für Kosten auf einen zukommen können und was man für Beiträge in der privaten beziehungsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten muss. Muss man automatisch als Selbstständiger in die private Krankenversicherung wechseln oder kann man weiterhin in der gesetzlichen bleiben? Ich möchte nicht, dass mein Bruder einen Fehler macht, bevor er in die Selbstständigkeit geht.

    Wäre toll, wenn Ihr mir helfen könntet.

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
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    Seit dem 01.04.07 gilt die gesetzliche Kranken / Pflegeversicherungspflicht, es muß entweder der Nachweis der GKV oder PKV geführt werden.
    Dieses ist gegenüber der ehemals zuständigen Krankenkasse zuführen.

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Mit der Gesundheitreform im Jahre 2007 wurde gesetzlich festgelegt, dass sich kein deutscher ohner Krankenversicherungsschutz sein darf. Wer sich dagegen wigert, begeht eine Ordnungswidrifkeit und wird mit einem erheblichen Bußgeld belegt. Bei mehrfacher Aufforderung kann es auch eine Straftat werden, die mit einer erheblichen Geldstrafe oder einer Freiheitstrafe bestraft werden kann. Zuständig für die Prüfung der Krankenversicherung ist die letze Krankenkasse oder/und im Zweifel die Bundesverbände der Krankenkassen sowie das Bundesversicherungsamt. zur Zeit werden die letzten Anmerkungen bezüglich des Bußgeldes oder der nachfolgenden Maßnahmen nicht praktiziert. Da die rechtlichen Möglichkeiten bestehen, würde ich nicht esrt abwarten, bis sie praktiziert werden. Hier fehlt nur noch die Kontrolle durch das Bundesversicherungsamt und des Bundesgesundheitsministerium. Ich sage nur: RSA-Morbi.

    Je nach Einkommen beträgt der Beitrag zur GKV ca. 310,00 EUR bis 640,00 EUR monatlich. Bei der PKV kann der Basistarfif den Höchstbeitrag der GKV entsprechen.

    Für Slebständige mit Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beginnt der Beitrag bei ca. 210,00 EUR monatlich.

    Posted 2 years ago #

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