Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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Neuer Krankenversicherungsvolltarif der Bayerischen Beamtenkrankenkasse

(356 posts)
  1. steffen
    Key Master

    Habe eben eine Pressemitteilung der Bayerischen Beamtenkrankenkasse erhalten und möchte die euch direkt weitergeben.

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    Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Kranken-versicherung AG:
    Neue Top-Angebote: GrundschutzPRIVAT und GesundheitPRIVAT - Kompakt
    Private Krankenversicherer erweitern ihre Produktpalette in der Krankheitskosten-Vollversicherung

    München, Saarbrücken. Rund 83 Prozent der privat Kranken-versicherten wollen nicht zu einem anderen privaten Anbieter wechseln. Das Marktforschungsinstitut TNS Infratest hat im Auftrag verschiedener Unternehmen der privaten Krankenver-sicherung (PKV) herausgefunden, dass das Wechselinteresse privat Versicherter zu einem anderen PKV-Unternehmen im ersten Halbjahr 2009 nicht so groß ist, wie ursprünglich ange-nommen.

    Dennoch stellt die Gesundheitsreform die privaten Krankenver-sicherer auch weiterhin vor Herausforderungen: „Unsere Ziel bleibt es, möglichst viele Kunden von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung zu überzeugen. Wir arbeiten ständig dar-an, unsere Produktpalette um neue Tarife zu erweitern und wol-len damit neue Zielgruppen ansprechen“, sagt Axel Kamp-mann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Beamtenkran-kenkasse und der Union Krankenversicherung. Seit September bieten die beiden privaten Krankenversicherer der Versiche-rungskammer Bayern zwei neue Tarife in der Krankheitskos-ten-Vollversicherung an: „Mit GrundschutzPRIVAT und Ge-sundheitPRIVAT – Kompakt sowie unserem Multikanalvertrieb sind wir hervorragend aufgestellt, um neue Kunden von der Leistungsfähigkeit und Servicestärke unserer Unternehmen zu überzeugen“, betont Axel Kampmann.

    GrundschutzPRIVAT – optimaler Tarif für Selbstständige und Existenzgründer
    GrundschutzPRIVAT ist ein günstiger Kompakttarif für kosten-bewusste Selbstständige oder Existenzgründer. Der Tarif leistet 100 Prozent bei der Erstbehandlung durch Primärärzte – darun-ter fallen Ärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte, nach-weislich hausärztlich tätige Internisten, Fachärzte für Frauen-heilkunde, für Augenheilkunde, für Kinderheilkunde, Notärzte oder Bereitschaftsärzte. Ebenso werden 100 Prozent bei der Folgebehandlung oder 80 Prozent bei der Erstbehandlung durch einen anderen als diesen Ärzten erstattet. Aufwendungen für Generika und für Originalpräparate, für die es keine Generi-ka gibt, werden außerdem vollständig übernommen. Nimmt die versicherte Person Originalpräparate trotz vorhandener Generi-ka in Anspruch, sind die Aufwendungen zu 80 Prozent erstat-tungsfähig. Der Tarif GrundschutzPRIVAT hat einen Selbstbe-halt von 900 Euro im Jahr. Aufwendungen für Vorsorgeunter-suchungen und Zahnprophylaxe werden nicht auf den Selbst-behalt angerechnet und sind im Hinblick auf die Beitragsrück-erstattung neutral.

    Gesundheitsbewusste Kunden profitieren von Gesund-heitPRIVAT – Kompakt
    Der Tarif GesundheitPRIVAT – Kompakt orientiert sich an GrundschutzPRIVAT und zeichnet sich bei Primärarztbehand-lungen sowie Arzneimitteln durch die gleichen Leistungen aus. Für Zahnersatz erstattet er die Aufwendungen bis zu 75 Pro-zent, sofern der Versicherte in den drei Kalenderjahren vor der Behandlung eine jährliche Zahnprophylaxe durchgeführt hat. Für jedes Jahr, in dem in diesem Zeitraum keine Prophylaxe durchgeführt wurde, vermindert sich der Erstattungssatz um 5 Prozent; in jedem Fall werden aber mindestens 60 Prozent der Behandlungskosten übernommen. Ambulante Arzt- und Zahn-arztaufwendungen werden bis zu 3.000 Euro zu 80 Prozent er-stattet, darüber hinaus zu 100 Prozent. Vorsorgeuntersuchun-gen und Zahnprophylaxe werden auch hier nicht auf die Bei-tragsrückerstattung angerechnet.
    Als kostengünstigere und leistungsreduzierte Variante des be-reits im April eingeführten Tarifs GesundheitPRIVAT richtet sich auch GesundheitPRIVAT - Kompakt insbesondere an gesund-heitsbewusste Kunden. Im Rahmen seiner Beitragsrückerstat-tung gibt es bei Leistungsfreiheit aktuell bis zu fünf Monatsbei-träge zurück. Darüber hinaus hält der Tarif für Kunden mit An-spruch auf Beitragsrückerstattung, die einen Body-Mass-Index (BMI) von 18 bis unter 25 nachweisen und bestätigen, dass sie Nichtraucher sind, ab Vollendung des 20. Lebensjahres einen jährlichen Bonus von jeweils 50 Euro bereit, maximal also 100 Euro. Vorsorgeuntersuchungen beeinträchtigen die Beitrags-rückerstattung nicht und werden auch auf den Selbstbehalt nicht angerechnet.

    Beispiele:
    Alter / Geschlecht 45 Jahre / Frau 45 Jahre / Mann 30 Jahre /
    Frau 30 Jahre / Mann
    Monatsbeitrag / Grund-schutzPRIVAT
    208,71
    158,83
    129,39
    90,64
    Monatsbeitrag / Ge-sundheitPRIVAT – Kompakt
    354,16
    255,64
    245,97
    163,72
    Das Höchstaufnahmealter für beide Tarife liegt bei 64 Jahren. Frühestmögli-cher Versicherungsbeginn ist der 1. Oktober 2008.

    Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und die Union Kran-kenversicherung AG bilden unter dem Dach der Consal Beteili-gungsgesellschaft AG die sechstgrößte Krankenversicherungs-gruppe in Deutschland und gehören zum Konzern Versiche-rungskammer Bayern. Er ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer Beitragseinnahmen von 5,66 Mrd. Euro (vorläufig) und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde.

    Posted 3 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    In Ihrem Beitrag schreiben Sie von einer Beitrags-rückerstattung! Diese wird von der BBK nachträglich für das abgelaufene Jahr 2009 komplett gestrichen. Und wer das als Grund für einen Beitritt angesehen hatte, ist nun von der Krankenkasse betrogen wurden. Ich sehe das als Vertragsbruch an!

    Posted 1 year ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Eine E-Mail ohne Antwort:
    Streichung der Beitragsrückerstattung 2009 in der privaten Krankenversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mich befremdet, dass ich bis zum heutigen Tag keine Antwort auf meine Anfrage/Kritik zur undifferenzierten Streichung der BRE erhalten habe (Vorgang vom 07.02.2010 nachstehend).

    Meine Kritik richtet sich in der Hauptsache gegen die Undifferenziertheit der Streichung.
    Sie behandeln damit alle bei Ihnen privat Krankenversicherten gleich, egal ob im letzten Jahr Leistungen geltend gemacht wurden oder nicht und auch egal, ob dieses bereits über durchgehend viele Jahre, wie bei mir (ich kann mich nicht erinnern, wann ich die letzten Rechnungen im allgemeinen Tarif bei Ihnen eingereicht habe), der Fall ist.
    Sie erhöhen damit indirekt meinen persönlichen Beiträge um 50 %, weil keine 4 Monatsraten zurückerstattet werden, so dass ich netto 12 anstatt 8 Raten, so in den Vorjahren, zu zahlen habe..
    In dieser Art und Weise und in dieser Größenordnung hat mich noch kein Vertragspartner - egal welcher Art - zuvor wirtschaftlich belastet.

    Ihr erstes (an einem Solidarprinzip angelehntes) Argument, dass Sie z.B. im Gegenzug die allgemeine Tariferhöhung moderat halten konnten, interessiert mich nicht.
    Von einer privaten (!) Krankenversicherung erwarte ich, dass sie Kostenbewusstheit, bestehend aus Leistungsfreiheit oder auch das Zurückhalten von Rechnungen zur Aufwandminimierung motiviert und hieraus leistungsfreie Versicherte besser stellt, als leistungsbefangene Versicherte.
    Im Gegenzug ist es mir völlig logisch und ich sehe es auch als angemessen, dass mir Beitragsrückerstattungen gestrichen werden sollen, soweit ich selbst Leistungen in Anspruch nehme.
    Mir jedenfalls wäre es allemal logischer, wenn die Tariferhöhungen den Kosten folgen und dafür die Motivation zur Kostenbewusstheit nicht aufgegeben wird.
    Sollte dieses nicht mehr Ihrem Geschäftsmodell entsprechen, bitte ich um Mitteilung.

    Ihre weiteres Argument, dass Sie steuerliche Veränderungen und damit verbunden die höhere Absetz-barkeit von Krankenversicherungsbeiträgen im Blick haben und hieraus jede Rückerstattung die steuerliche Absetzbarkeit mindert, steht Ihnen schlicht nicht zu.
    Sie verlassen damit die unternehmerisch gebotene Betrachtung und begeben sich in die persönliche Sphäre Ihrer Versicherten. Hierbei ist augenscheinlich und jedermann klar, dass eine Beitragsrückerstattung (netto) selbst bei einem Spitzensteuersatz immer noch beim Versicherten mehr Geld belässt, als die ggf. niedrigere steuerliche Wirkung.

    Mein bisheriges Verhalten war in der Art bestimmt, dass ich Rechnungen selbst dann nicht eingereicht habe, wenn die zu erwartende BRE nicht so hoch war, als die selbst zu tragenden Kosten (in 2007 war das so).
    Hierbei hatte ich im Blick, dass ein Einreichen der Rechnungen im Folgejahr dann nach sich zieht, dass ich nur einjährig leistungsfrei bin und somit eine geringere BRE erwarten kann.

    Angesichts ihrer neuen Geschäftspolitik - die Streichung der BRE für leistungsfreie Kunden als erstes Einsparungspotenzial zu sehen bin ich verunsichert. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie einen strategischen Ausblick auf Ihr zukünftiges Verhalten in Folgejahren aufzeigen.

    Hieran wird sich mein persönliches Verhalten orientieren.

    Ihre weiterhin vorhandene Werbung mit Beitragsrückerstattungen im Internet sollten Sie nicht mehr aufrechterhalten.
    Im Übrigen gehe ich davon aus, dass (bedingt durch Ihr Verhalten) beginnend in diesem Jahr weit mehr Leistungen durch Ihre Versicherten beantragt werden, was die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens verschlechtern dürfte.

    Posted 1 year ago #
  4. anonymous
    Inactive

    Hallo

    dan kann ich mich nur 100% anschließen, diese Vorgehen ist eine Unverschämtheit
    ohnes gleichen.
    Ich habe auch noch nie Belege eingereicht um meine BRE zu erhalten.
    Jetzt steht man hier dumm da, ich zahle nicht die Zeche der anderen Versicherten, die ständigst zum Arzt rennen und sich dies von der Kasse bezahlen lassen.
    Wo wird dann noch zw. kostenbewußten Versicherten zu den anderen unterschieden, gar nicht mehr.
    Ja, und das auch noch zu Begründen mit der höheren Absetzbarkeit bei der Steuer
    ist ein Witz ohne Gleichen.
    Selsbt bei einem Steuersatz von 50 % spart man ja logischweise auch nur 50 %, die
    BRE hingegen kann ich zu 100% verbuchen.
    Das Argument ist absolut lächerlich.
    Ich bin sauer ohne Ende über solch ein Vorgehen.
    Sind wir in der gesetzl. KV gelandet oder noch in der privaten !!
    Ich erwarte eine sofortige Stellungnahme und eine Einführung der BRE für 2009
    und folgende !!

    Posted 1 year ago #

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