Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. anonymous
    Inactive

    Hallo erstmal an Alle,

    ich habe da ein Problem mit meiner Krankenkasse(AOK)ich war bislang bei der AOK gesetztlich krankenversichert über den Arbeitgeber.Nun habe ich im Mai eine Selbstständigkeit begonnen und telefonisch Unterlagen von der Kasse angefordert, nach 3 Wochen kam nichts und ich habe nochmals angefragt bin dann für 2 Wochen in den Urlaub gefahren und gehofft das dann endlich etwas passiert, aber es kam nix.Dann bin ich zur AOK Geschäftsstelle in BW die sagten mir sie hätten nichts mit der AOK Rheinland zu tun und ich müsse erst dort kündigen und könnte dann in die AOK BW eintreten.Nach langem nichtmelden meiner Kasse kamen nun in einer Woche 3 Briefe , einmal eine Mitteilung das ich seit Mai abgemeldet bin , dann ich soll die Karte zurück schicken auch die meines Kindes, und ein Fragebogen den ich gleich ausgefüllt habe und zurück gefaxt habe.Der mitarbeiter meinte das ich innerhalb von 3 Monaten den Antrag schicken muss , die Frist ist eingehalten.Meine bedenken sind nun waren ja in der Zeit auch beim Arzt das ging ohne bedenken, kann die Kasse das Geld vom Arzt zurück fordern?Ich bin ja bereit die Rückstände der letzen 3 MOnate zu begleichen nur da ich nicht informiert wurde vom meiner Kasse bin ich ja weiter zum Arzt mit Sohn.Nun habe ich wieder bei der AOK Rheinland angerufen und die meinten ich solle doch zur AOK BW wechseln..ich dreh echt durch, weil einfach keinen Plan mehr ;=(

    Vielleicht weiss ja jemand von euch Rat?

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Hallo,

    ja, ja, das ist doch schon sehr seltsam, wie die AOK Rheinland ihre Mitglieder weiterreicht und damit auch verschenkt. Eigentlich ist das gut für andere Krankenkassen, doch leider darf dich keine andere GKV auf Grund der fehlenden Kündigungsbestätigung aufnehmen. Na prima, und nun?

    Ganz einfach: Deine AOK sollte wissen, dass du eine Abrechnung deiner Telefongesellschaft hast, aus der hervorgeht, dass du dich innerhalb von drei monaten zur Beantragung einer freiwilligen Mitgliedshcaft rechtzeitig gemeldet hast. Besteht der nachweis nicht, ist die AOK Rheinland verpflichtet eine Mitgliedschaft gemäß der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V durchzuführen. Die beiträge sind grundsätzlich nachzuzahlen. Sie könne aber teilweise oder vollständig erlassen werden, wenn du lückenlos nachweisen kannst, dass du rechtzeitig dich bei deiner Krankenkasse gemeldet hast. So kann es aber auch sein, das der vorhergehende Stand gemäß des SGB X zu berücksichtigen ist.

    Wenn die AOK Rheinland die zurücksetzung des vorhergehenden Standes gemäß des SGB X bezeichnet, ist ein vollständiges oder teilweise Erlassen von Beiträgen nicht möglich.

    Falsch ist auf jeden Fall, dass die AOK Rheinland eine Mitgliedschaft bei der AOK BW möglich macht, da keine andere Versicherung seit Ausscheiden aus deinem Beschäftigungsverhältnis bestand (vgl. § 175 SGB V).

    Wenn der AOK-Bundesverband so arbeitet, solltest du dir eine andere GKV zach Kündigung der Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland suchen (z.B. eine BKK, die BEK, TK, KKH, BKN, DAK oder andere). Ich will einfach keine Werbung für eine bestimmte GKV machen. Informiere dich einfach bei anderen KKn.

    Posted 2 years ago #

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