Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

  1. sylversylver
    Member

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Schreiben von der BKK bekommen, Datum 16.08. (es kam aber erst am 27.08. an), dass ich Zusatzbeiträge für Juli bis Dezember 2010 zahlen soll. Angeblich wurde dies im Magazin angekündigt.

    Nun meine Fragen:

    1. Ist eine Ankündigung via Magazin überhaupt rechtens (mal davon abgesehen, dass ich keines bekommen habe) oder muß die persönlich per Schreiben an mich erfolgen?

    2. Zahlen soll ich bis zum 08. Oktober, rückwirkend für Juli, August und September. Und dies ist die erste Ankündigung (inkl. Zahlungsaufforderung), die ich überhaupt bekommen habe. Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht? Wenn ja, bis wann?

    3. Die BKK verlangt eine Zahlung des Gesamtbetrages von 48 Euro. Für mich ist das viel Geld, ist das so rechtens?

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

    Vielen Dank!
    sylver

    Posted 1 year ago #
  2. Mietz
    Member

    Hallo Sylver,

    das ist tatsächlich rechtens.
    Die KK muss Ihnen einen Monat vor der ersten Fälligkeit (08. Oktober) über die Erhebung des Zusatzbeitrages schriftlich informieren. Das hat die KK ja auch getan.

    Ein Sonderkündigungsrecht besteht bis zur ersten Fälligkeit. Also ebenfalls bis zum 08. Oktober. Wenn Sie bis dahin wegen Erhebung eines Zusatzbeitrages kündigen, muss der Zusatzbeitrag bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft nicht gezahlt werden.

    Gruß

    Posted 1 year ago #

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