Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Beim Bundesverband der Bkk hab ich aber folgendes gefunden:
2.3.4 Sonstige Einkünfte
Zu den sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 EStG gehören u.a. Renten aus einem privaten Lebensversicherungsvertrag, Renten aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus der Alterssicherung für Landwirte sowie Bezüge aus betrieblichen Pensionskassen, die zumindest teilweise auf früheren Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen.
Bei Renten - ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil - und Versorgungsbezügen (Betriebsrenten) wird der Zahlbetrag als Gesamteinkommen berücksichtigt.
Leibrenten - soweit es sich dabei nicht um Renten der gesetzlichen Rentenversicherung handelt - gehören mit ihrem Ertragsanteil zum Gesamteinkommen (vgl. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG). Denkbar sind hierbei z.B. Renten aus privaten Anwartschaften.
Meine Bu-Rente fällt unter abgekürzte Leibrente. Müsste dann nicht nur der ertragsanteil anzurechnen sein???
