Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Forum » Hilfe bei Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

Private Krankenversicherung auch bei meinen Kindern?

(3 posts)
  1. anonymous
    Inactive

    Ich werde bald den Betrieb meiner Eltern übernehmen. Nun werde ich dann in die Selbstständigkeit gehen und mich privat versichern lassen. Ich habe drei Kinder, die zur Zeit bei mir mitversichert sind in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Muss ich nun meine Kinder bei mir mitversichern lassen, wenn ich in die private Krankenversicherung Wechsel? Kann ich meine Kinder auch bei meinem Mann mitversichern lassen, der weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt? Welche Möglichkeiten haben wir als Familie, damit wir nicht zu viel bezahlen? Vielleicht muss ich ja nicht wechseln und mich bei meinem Mann mit versichern lassen. Geht das wenn ich Selbstständig bin?

    Wer kennt sich da aus?

    Posted 2 years ago #
  2. anonymous
    Inactive

    Du hast die Möglichkeit dich bei deiner KK freiwillig versichern zu lassen, dann können deine Kinder familienversichert werden. Man sollte sich genau überlegen in die PKV zu gehen, denn eine Rückkehr in die GKV ist dann nur möglich, wenn die Selbständigkeit aufgegeben wird und entweder ein Anspruch auf Familienversicherung besteht oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der BBG aufgenommen wird. Wenn dein Einkommen unterhalb der BBG bei deiner Selbständigkeit liegt, haben deine Kinder noch die Möglichkeit über deinen Ehemann familienversichert zu werden aber nur solange du nicht mehr als die BBG verdienst. Solltest du dich für die KV entscheiden und du mehr verdienen, dann müssen deine Kinder selbst in die PKV oder eine freiwillige Versiherung bei der GKV abschließen und das kostet dann für jedes Kind extra. Am Besten du erkundigst dich mal bei deiner KK genau.

    Posted 2 years ago #
  3. anonymous
    Inactive

    Mit dem letzten Teil eines Vorredners bin ich nicht einvetsanden. Gemäß § 10 SGB V besteht die Familienversicherung für Kinder in der gestzlichen Krankenkasse auch für freiwillig Versicherte die über der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) liegen. Dann ist es nicht erfoderlich für jedes Kind extra eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abzuschließen.

    An Ihre Stelle würde ich mich für die gestzliche freiwille Mitgliedschaft entscheiden, da es für familienversicherte eine beitragsfreie Krankenversicherung gibt. Ausgeschlossen wird die beitragsfreie Familenversicherung für die Kinder nur dann, wenn der nicht gesetzlich versicherte Ehegatte (also Ihre Ehegatte wäre privat versichert) ein Einkommen über die BBG hat.

    Wenn Sie sich privat versichern möchten, können wiederum die Kinder über den Ehegatten/Kindesvater in der gesetzlichen Krankenkasse nur dann kostenfrei familienversichert werden, wenn Sie nicht über ein regelmäßiges Einkommen im Kalenderjahr über der BBG verfügen. Die BBG für das Kalenderjahr 2010 beträgt 45.000,00 EUR (monatlich 3.750,00 EUR). Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des beitragspflichtigen Einkommens ist das gesamte steuerliche Bruttoeikommen.

    Posted 2 years ago #

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